Fragen zur Verwahrart Wertpapierrechnung

  • Hallo,
    ich habe ein paar Fragen zu der Verwahrart von Wertpapieren:
    1. Wie gefährlich ist die Verwahrart Wertpapierrechnung Großbritannien (iShares) oder Luxenburg (Vanguard) für private Anleger?
    2. Gelten dann für die Wertpapiere britisches oder luxenburgisches Recht?
    3. Zählt der ETF mit dieser Verwahrart z.B. iShares Core MSCI World (ISIN: IE00B4L5Y983) auch zum Sondervermögen, wie bei der Girosammelverwahrung?
    4. Gibt es die Möglichkeit die Verwahrart vor dem Kauf herauszufinden?


    Vielen Dank im Voraus! :)

  • 1. Mir sind keine Fälle bekannt, dass eine Verwahrung in GB oder LU jemals gefährlicher war als eine in DE.
    2. Jeder Fonds, der in Deutschland vertrieben wird, muss von der Bafin genehmigt werden und unterliegt dadurch deutschem Recht. Die Verwahrstellen müssen dem Kapitalanlagegesetzbuch § 68 ff. genügen (https://www.gesetze-im-interne…JNR198110013BJNE006905118).
    3. Ja, der ETF ist Sondervermögen, unabhängig von der Verwahrstelle.
    4. Die Verwahrstelle wird in den WAI (Wesentlichen Anlegerinformationen) meist genannt:
    http://documents.fww.info/fwwdok_v4yNxo7vul.pdf


    Gerne :)

  • Hallo @ETF FAN,
    willkommen hier. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei Wertpapierrechnung, beim übertragen auf ein anderes Depot, mir Fremdkosten in Rechnung gestellt wurden. Größenordnung allerdings nur 0,005 %. Das Übertragen sollte in Deutschland eigentlich kostenlos sein. Aufgrund der niedrigen Summe habe ich auf eine Nachfrage verzichtet. Weiter habe ich bisher keine Nachteile festgestellt.
    Gruß


    Altsachse