Ich bin im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins tätig. Vereinszweck ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmälern. Nachdem wir eine Satzungsänderung dahingehend vorgenommen haben, dass eine Zahlung von Aufwandsenschädigungen im Rahmen der Pauschale des §3 Nr. 26a ESTG an Vorstandmitglieder vorgenommen werden darf, sofern die finanziellen Verhältnisses des Vereins dies zulassen, soll in diesem Jahr erstmals an alle Vorstandsmitglieder eine Pauschale von 720€ ausgezahlt werden. Beabsichtigt ist, dass diese Vergütung als Rückspende an den Verein zurücküberwiesen wird ( natürlich ohne bindende Verpflichtung ).
In diesem Zusammenhang stellen sich uns als Vereinsvorstand folgende Fragen:
1.) Kann der Betrag als Pauschalbertrag ohne Tätigkeitsnachweis in voller Höhe ausgezahlt werden?
2.) oder muss das Vorstandsmitglied einen Stundennachweis einreichen ( wann und wie oft es für den Verein tätig war) ?
3.) wenn kein Nachweis erforderlich ist, ist im Umkehrschluss daraus abzuleiten, dass lediglich die Wahl zum Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins ausreicht, um in den Genuss der Ehrenamtspauschale zu kommen ( ohne, dass ich mich besonders engagiere).
4.) was ist, wenn jemand im November oder extrem Ende Dezember in den Vorstand gewählt wird? Kann er dann auch ohne Nachweis die Pauschalin in Anspruch nehmen?
Ehrenamtspauschale
- raloaras
- Erledigt
-
-
Hallo,
interessante Fragestellungen und daher herzlich willkommen.
Hilft Ihnen vielleicht das entsprechende Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums weiter?
-
Hallo, Henning
Danke für den Hinweis. Das Rundschreiben des BMF war mir bekannt. Dort finde ich aber keinen Hinweis zu den von mir gestellten Fragen. Vielleicht hat doch jemand Erfahrungen im Umgang mit dem Finanzamt zu den aufgeworfenen Fragen. -
Schon mal eine unverbindliche Anfrage beim Finanzamt gestellt?
-
Nein. das wollte ich eigentlich vermeiden, da wir hier in einer ländlichen Struktur sind und ich das FA nicht unbedingt sensibilisieren möchte. Von den zuständigen Personen in unserem Sportverein weis ich, dass die den Freibetrrag von 720 EUR nicht voll ausschöpfen und unterschiedliche Teilbeträge an die ehrenamtlichen gegen Rückspende zahlen. Da fehlt mir aber irgenwie die Begründung, warum nicht für alle Ehrenamtlichen der Freibetrag voll ausgeschöpft wird.
-
könnte ja auch ein Liquiditätsgrund sein, denn das Geld muss ja erstmal fließen ...
wieso rufen Sie denn nicht in einem Finanzamt einer anderen Stadt (aber im gleichen Bundesland) an ...
-
das kann ich natürlich machen. Ich dachte, dass zu diesem Thema im Forum jemand aus der Praxis im Vereinsvorstand eine kompetente Antwort geben könnte.
-
Dafür ist dieses Forum ja da, aktuell gibt es noch wenige Teilnehmer die sich so tief in der Steuermaterie auskennen
-
Der Vollständigkeit halber hier der Verweis auf den dazugehörigen Artikel: