Verrechnungstopf oder Pauschbetrag?

  • Hallo in die Runde, ich finde einfach keine Antwort auf diese Frage: Wenn ich Aktiengewinne realisiere und bei meinem depotführenden Institut (Flatex) sowohl einen Verlustvortrag aus den Vorjahren als auch einen Freistellungsauftrag habe - was wird zuerst ausgeschöpft? Der Verrechnungstopf oder der Sparerpauschbetrag?

  • Willkommen hier im Forum! Da hast Du eine gute Frage gestellt:
    Banken verrechnen künftige Gewinne immer zunächst mit dem Verlustverrechnungstopf. Ein ggf. erteilter Freistellungsauftrag (Sparer-Freibetrag) wirkt dann nur bei leeren Verrechnungstöpfen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Bank das auch nicht ändern könne, sondern gesetzlich dazu gezwungen sei. Da der Freistellungsauftrag immer für alle Konten bei derselben Bank gilt, bringt auch ein zweites Depot nichts.


    Eine legale Optimierung ist wohl, bei einer anderen Bank ein weiteres Depot zu eröffnen und Freistellungsauftrag und Verlustverrechungstopf auf unterschiedliche Banken zu verteilen. Manche Banken übertragen den Verlustverrechnungstopf nur bei vollständiger Auflösung des Depots, nicht bei Übertragung nur einzelner Wertpapiere. Ggf. muss man also hin- und her übertragen.


    So zumindest mein allgemeines steuerliches Laienwissen. Eine individuelle steuerliche Beratung darf Dir nur ein Steuerberater geben.

  • Vielen Dank, endlich mal eine Aussage zu diesem Thema - mich wundert ja, dass das noch nicht wirklich diskutiert wurde. Früher hat man ja den Pauschbetrag bei verzinsten Anlagen genutzt, da stellte sich die Frage nicht, so lange man diversifiziert angelegt hat. Aber in Abwesenheit von Verzinsung sieht das inzwischen ja anders aus..... ;( .
    Was mich noch interessieren würde, falls es jemand weiß: Auf welcher gesetzlichen Basis sind die Banken denn gezwungen, diese Reihenfolge einzuhalten? Vereinfacht gesagt: Weiß jemand, wo das steht?

  • Was mich noch interessieren würde, falls es jemand weiß: Auf welcher gesetzlichen Basis sind die Banken denn gezwungen, diese Reihenfolge einzuhalten? Vereinfacht gesagt: Weiß jemand, wo das steht?

    § 20 Abs. 9 Satz 4 EStG


    Und klarer steht es noch im "BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)" unter "Rz. 119b".

  • § 20 Abs. 9 Satz 4 EStG
    Und klarer steht es noch im "BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85)" unter "Rz. 119b".

    Also ich kann in § 20 Abs. 9 EStG schon mal keinen Satz 4 finden. Aber in dem BMF-Schreiben finde ich auf Seite 52 (nicht auf 85) Rz 119b, wo eine eindeutige Aussage getroffen wird. Den Gesetzespassus, auf den sich da bezogen wird, habe ich allerdings noch nicht gefunden.

  • Keine Ahnung welchen §20 Du gelesen hast aber den § 20 Abs. 9 S. 4 EStG gibt es durchaus :)


    Ebenso hat @fredo47 richtig zitiert. Seite 85 bezog sich auf die Seite im Bundessteuerblatt und nicht auf die Seite im BMF Schreiben.


    Aber zu Deiner Frage: Die Verpflichtung ergibt sich aus § 20 Abs. 6 S. 4 EStG iVm. §43a Abs. 3 EStG insb. dem Satz 2.


    2Sie hat unter Berücksichtigung des § 20 Absatz 6 Satz 4 im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen

  • Ok, danke, je länger ich darin herumlese, um so weniger verstehe ich die Zusammenhänge... ?( ich muss wohl damit leben, dass ein Studium der Sprachwissenschaften nicht zum Verständnis von Juristendeutsch ausreicht :D
    Trotzdem Vielen Dank allen Wissenden!

  • Nervig finde ich nur, dass man häufig hin und her springen muss.


    Also wenn man einen Paragraph soweit einigermaßen verstanden hat, aber als z.B. Ausnahme dann direkt auf einen anderen Paragraph verwiesen wird, welcher dann auch nur wiederum i.V.m. einem weiteren Paragraph gilt.




    Und nochmal wegen dem §20 Abs. 6 Satz 4 vs. §20 Abs. 9 Satz 4:


    In Abs. 6 Satz 4 steht wie die Verlustverrechnung erfolgt.
    Und in Abs. 9 Satz 4 steht, dass der Sparerpauschbetrag erst nach der Verrechnung gemäß Abs. 6 angewendet werden darf.


    Insofern haben also schon beide Absätze ihre Berechtigung, wenn man Antworten auf die Frage nach der Reihenfolge sucht :)