Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,
    vielleicht ist das eine total dämliche Frage, aber irgendwie raffe ich das grad mit dem Freistellungsauftrag bei einem thesaurierenden ETF nicht.
    Wovon ist die Höhe des Freistellungsauftrag abhängig? Das Depot wird ja selbst für mich die Steuer und alles ausrechnen, quasi vom Wert des ETF zu Beginn des Jahres und zum Ende usw. Muss der Freistellungsauftrag dann ausreichend hoch sein für diese errechnete Steuer oder für den Gewinn?
    Bei letzterem, wie würde sich der Gewinn dann errechnen? Auch vom Wertzuwachs des ETF, also das was mir angezeigt, wieviel ich quasi schon als „Gewinn“ hätte wenn ich verkaufen würde?
    Da das Jahresende ja näher rückt, würde ich das gerne noch schnell online einstellen, weil ich grad befürchte, das der Freistellungsauftrag nicht reicht.
    Danke für eure Hilfe! Ich steh grad auf dem Schlauch

  • Hallo @Spartoto,
    Wenn Dein Freistellungsauftrag nicht reicht (801€), ist das halb so wild, für die Gewinne die darüber liegen, werden Dir halt Steuern abgezogen. Misslich währe es nur, Du hättest keinen Freistellungsaurtrag erteilt, dann müsstest Du das erst bei Deiner Steuererklärung angeben.
    Gruß


    Altsachse

  • @Spartoto, wenn du nur bei einer Bank bist, dann würd ich nicht lang drüber grübeln, sondern einfach die vollen 801 EUR im Freistellungsauftrag bei dieser einen Bank beauftragen "bis auf Widerruf".


    Mehr kannst du nicht freistellen lassen (zumindest als Single, und abgesehen von NV-Bescheinigungen).
    Und wenn du weniger Erträge hast, ihn also nicht voll ausnutzen kannst, dann ist es auch nicht schlimm.


    PS: Die 801 EUR beziehen sich vom Betrag her nicht auf die Steuern, sondern auf die (steuerpflichtigen) Erträge.