Hallo,
als Vermieter muss man nach § 551(3) BGB die vom Mieter erhaltene Kaution insolvenzfest getrennt vom eigenen Vermögen anlegen.
"Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu."
Die Frage, welche Bank macht das noch? Meine Hausbanken haben schon kühl abgelehnt.
Hat jemand aktuelle Erfahrungen oder einen guten Tip?
Gruß Pumphut