Aufhebungsvertrag

  • Hallo,
    ich bin knapp 64 Jahre alt, bis zur Altersrente sind es noch 21 Monate. 45 Jahre Beitragszahlung zur gesetzl. Rentenversicherung sind erbracht.
    Nun hat mein Arbeitgeber mir eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses angeboten: 3,5 Monatsgehälter nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit. Ich finde das sehr wenig. Gerne würde ich in den Ruhestand gehen, die erwartete Rente ist jedoch deutlich geringer als das aktuelle Einkommen.
    Meine Befürchtung ist: Wenn ich das Angebot ablehne, bekomme ich evtl. gar nichts und muss bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten. Ich bitte um eure Einschätzung hierzu. Was ist angemessen? Evtl. gibt es ähnliche Erfahrungen. Danke im Voraus.


    PS: Den Finanztip-Ratgeber zu diesem Thema habe ich gelesen.

  • Hallo @sterne-22


    Ich arbeite in einem Großkonzern mit Tarifvertrag und Betriebsrat. Bei uns werden auch immer wieder Mitarbeiter gebeten, früher in Rente zu gehen. Dann gibt es meist 1 Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit...... und die Kollegen meckern, früher habe es 1,5 Monatsgehälter gegeben....


    Ich kann dir nur raten, dir einen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu nehmen, der für dich verhandelt. Soweit ich verstanden habe, entstehen am Amtsgericht in Personalthemen bis zum ersten Urteil keine Kosten, nur deinen Anwalt musst du selbst zahlen. Dann wird es einen Vergleich geben, der viiiiiiel besser ist als 3,5 Monatsgehälter. Da macht sich der Anwalt in jedem Fall bezahlt.


    Viel Erfolg.

  • Zusatz: "Arbeitsgericht", nicht Amtsgericht.
    Ich glaube gehört zu haben 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit sind in jedem Fall drin. Jedenfalls ist dein Angebot merkwürdig. Mit 28 Jahren extrem wenig.

  • Hallo.


    Das Angebot des Arbeitgebers ist ein Witz (eigentlich eine Beleidigung), das sollte sich ein Arbeitsrechtler anschauen.


    Wenn die 45 Jahre erfüllt sind, dann wäre Alg I bis zur Rente keine Sache, die den Rentenanspruch gefährden könnte.

  • Besten Dank für eure Mitteilungen.
    Ich bin bei einem größeren Unternehmen / öffentl. Dienst beschäftigt.
    Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt Gerichtsverfahren; anwaltliche Beratung vorab ist nicht inkludiert.
    Wie verhalte ich mich nun sinnvoll? Das Angebot mit dem Hinweis, die Abfindung ist zu wenig ablehnen. Evtl. zusätzlich eine anwaltliche Beratung auf eigene Kosten einholen. Oder nach meiner Ablehnung zunächst nichts tun und abwarten.

  • Ich war noch nicht in deiner Situation. Grundsätzlich sehe ich zwei Möglichkeiten. Zunächst brauchst du einen schriftlichen Aufhebungsvertrag, sozusagen das Angebot deines Arbeitgebers.


    1) Du lehnst das Angebot ab und wartest was passiert.
    2) Du legst das Angebot einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vor und lässt ihn in deinem Sinne verhandeln.


    Mich würde so etwas stressen. Daher würde ich nach 2) vorgehen.