Private Pflegepflichtversicherung

  • Hallo,
    Gibt es für einen privaten Versicherungsträger die gesetzliche Pflicht den Pflege-Versicherungbeitrag transparent zu belegen bzw. nachvollziehbar zu erläutern?
    Wo finde ich sowas?
    Gruß,
    Ricky1 ?(

  • Die Pflegepflichtversicherung ist ein gemeinschaftliches Produkt aller Versicherer zusammen!'


    Rechtsgrundlage ist das SGB XI.


    Klagen sind vor dem Sozialgerichten zu führen!!


    Wenn Sie etwas wissen wollen, dann fragen sie Ihren Versicherer, einen unabhängigen Experten oder klagen vor Gericht auf Auskunft!.

  • Wenn Sie etwas wissen wollen, dann fragen sie Ihren Versicherer, einen unabhängigen Experten oder klagen vor Gericht auf Auskunft!.

    Leider keine transparente Antwort seitens des Versicherers; Verweis auf Betriebsgeheimnis.
    Daher meine Frage ob es eine gesetzliche Pflicht den Pflege-Versicherungbeitrag transparent zu belegen bzw. nachvollziehbar zu erläutern gibt?
    z.B. VVG Artikel-Nr. ? etc


    Danke für Ihre Mühe. ;)

  • Steht da SGB XI?


    Betriebsgeheimnis ist ein Urteil, dass die Kalkulation betrifft, und das es wirklich gibt.


    Sie können sich an einen Anwalt wenden, Klage erheben und dann wird das Gericht einen Sachverständigen beauftragen, dass zu prüfen. Die Zahlen gibt es dann dennoch nicht, weil es ein Betriebsgeheimnis ist.


    Sie können auch klagen, weil sich die Frage stellt, wie die Kalkulation einer Pflege-Pflichtversicherung nach SGB XI, das ja konkurrenzlos ist und nicht im Wettbewerb steht, ein Betriebsgeheimnis beinhalten sollte.


    Sie brauchen Fachleute und Rechtsanwälte und keine Paragraphen .....

  • Wenn es irgendwo (SGB oder VVG oder BGB) zu lesen wäre, würde diese als Grundlage dienen, um die Versicherung zu einer besseren und verständlicheren Erklärung zu bewegen.
    Sofort einen Rechtsanwalt zu bemühen würde nur Kosten verursachen!
    Ricky1 ;)

  • Sie werden keine PKV zu einer besseren oder verständlicheren Erklärung bewegen!


    Sie können die aktuelle BGH-Rechtsprechung nehmen und erkennen, dass es nicht einfach ist!


    Entweder nehmen Sie Geld in die Hand, falls sie keine Rechtsschutz haben die Deckung bietet, oder Sie nehmen es hin!!


    Bei der Pflegepflichtversicherung sidn Sie ja aber sowieso bereits falsch abgebogen! Warum? Das ist kein Produkt im Wettbewerb, es ist gepoolt und alle Versicherer sind daran beteiligt.


    Und das ist ja erst der Anfang - der Rechnungszins ist immer joch nicht auf 0,5 abgesenkt, sonder gerade erst von 3,3 auf 2,5%.