Wo Beschweren über Flüge.de

  • Hallo,


    wir haben gestern über das portal www.fluege.de einen Flug mit der mobilen app von swoodoo gebucht.
    Der Ausgangspreis war 72€.


    Erst nachdem wir den button "buchen" kam der Hinweis, dass 14€ Bearbeitungsgebühr anfallen.


    Nun ist der Flug immer noch unter den günstigsten. Allerdings verstößt dieses Vorgehen meines Wissens gegen aktuelle EU-Recht und Flüge.de erschleicht sich hierbei eindeutig einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern, die gleich den Endpreis ausweisen.


    Meine Frage:



    Wo kann ich mich beschweren? Luftfahrtbundesamt? Verbraucherzentralen?


    Gibt es eine Behörde die sich dem annimmt?


    Danke für eure Hilfe


    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Flüge.de ist aus meiner Sicht ein normales Portal, bei dem Flüge gebucht werden können. Kein Luftfahrtsunternehmen, daher fällt aus meiner Sicht die Luftfahrtsbehörde raus.


    Ich persönlich würde den ersten Kontakt mal mit der Verbraucherzentrale aufnehmen und ggfs. das Ministerium für Verbraucherschutz einbeziehen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    @Franziska


    hier in diesem Thread müsste noch eine Antwort von @Schlesinger geben.


    Die war sehr gut, vielleicht findet die sich auf eurem Server noch.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ich weiß :( Leider können wir die alten Beiträge nicht aus dem System heraus rekonstruieren, da das letzte Backup von Mittwoch/Donnerstag Nacht ist.


    Ich hoffe, @Schlesinger kann das verzeihen, und dass wir noch viel von ihm hören! Im Reiserecht ist er einsame Spitze.

  • Flüge.de ist aus meiner Sicht ein normales Portal, bei dem Flüge gebucht werden können. Kein Luftfahrtsunternehmen, daher fällt aus meiner Sicht die Luftfahrtsbehörde raus.


    Genau! Richtig!



    Ich persönlich würde den ersten Kontakt mal mit der Verbraucherzentrale aufnehmen und ggfs. das Ministerium für Verbraucherschutz einbeziehen.


    Auf Bundesebene ist der Verbraucherschutz beim 'Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz' angesiedelt, auf Länderebene ist der Verbraucherschutz bei unterscheidlichen Ministerien angesiedelt, Bsp. NRW: 'Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen'. Die Ministerien haben mit Beschwerden von Bürger kaum etwas zu tun, denn sie erlassen Gesetze und Anrodnungen für die Verwaltung.


    Richtiger Ansprechpartner für Beschwerden von Verbrauchern sind die Verbraucherschutzzentalen, die es in jedem Bundeland gibt. Unter anderem haben diese die Aufgabe der 'Verfolgung von Rechtsverstößen (etwa durch irreführende Werbung oder unzulässige Vertragsklauseln) durch Abmahnungen und Klagen'. Näheres siehe hier.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Wenn du dies über eine App getan hast - ist es vielleicht sogar nur ein technischer Fehler. Meines Wissens, wird die Darstellung der Preise (inkl. aller Bearbeitungsgebühren) auf der Browser-Version für den PC vor dem abschließenden Kaufprozess angezeigt.


    Ich würde dies auch genauso dem Service mitteilen oder dich ggf. gleich an die Technik wenden.
    Über solches Feedback ist man doch sehr dankbar und sicher wird man dir die angefallenen Kosten dann auch erstatten.


    Gleich immer zum Verbraucherschutz zu rennen und mit Klagen drohen, halte ich für übertrieben. Fluege.de ist viel zu groß, dass Sie absichtlich Verbraucher täuschen können und wollen. Also einfach mal die Mitarbeiter freundlich darauf hinweisen, deinen dokumentierten Fall auch einreichen und schon werden sich die Probleme auflösen!

  • Wenn du dies über eine App getan hast - ist es vielleicht sogar nur ein technischer Fehler. Meines Wissens, wird die Darstellung der Preise (inkl. aller Bearbeitungsgebühren) auf der Browser-Version für den PC vor dem abschließenden Kaufprozess angezeigt.


    Nein. Das ganze hat offenbar System: 'Flüge.de' ist in der Vergangenheit schon des öfteren von Verbraucherschutzvereinen erfolgreich gerichtlich abgemahnt worden!



    Ich würde dies auch genauso dem Service mitteilen oder dich ggf. gleich an die Technik wenden.
    Über solches Feedback ist man doch sehr dankbar und sicher wird man dir die angefallenen Kosten dann auch erstatten.


    Die Technik und der Service von 'Flüge.de' haben dies m. E. absichtlich so eingestellt. Dies schließe ich aufgrund der Vielzahl der in der Vergangheit erfolgreichen Abmahnungen durch die Verbraucherschutzvereine.



    Gleich immer zum Verbraucherschutz zu rennen und mit Klagen drohen, halte ich für übertrieben. Fluege.de ist viel zu groß, dass Sie absichtlich Verbraucher täuschen können und wollen. Also einfach mal die Mitarbeiter freundlich darauf hinweisen, deinen dokumentierten Fall auch einreichen und schon werden sich die Probleme auflösen!


    Ich habe soeben ein Probebuchung bei 'Flüge.de' durchgeführt. Der ursprünglich angezeigte Preis von EUR 520,81 verteuerte sich während des Buchungsvorgang auf etwas über EUR 580,-. Dabei war die Webseite in zwei Parts eingeteilt: In eine linke und in eine rechte Hälfte. In der linken Hälfte mußte man Angaben zur Person machen und mehrere Male angeben, daß man keine Versicherungen und keine 'Flüge.de'. In der wesentlich kleineren rechten Hälfte verteuerte sich der Flug, obwohl ich alle kostenpflichtigen Zusatzleistungen ablehnte.


    'Buchungsportale wie fluege.de versprechen, den billigsten Flug zu finden. Doch während des Buchungsvorgangs werden immer mehr Gebühren auf den Preis aufgeschlagen. Verbraucherschützern reicht es.


    "Fluege.de findet den billigsten und schönsten Flug." So säuselt es Reiner Calmund in einem Werbespot für das Internetportal in die Kamera, während die hinter ihm stehende Stewardess ein Lächeln aufsetzt, bei dem man am liebsten gleich abheben möchte. Besser, man bleibt am Boden.


    Denn zumindest der erste Teil der Botschaft ist zweifelhaft. Wer mittels der Suchmaschine des Onlineportals, das aus 750 Anbietern den angeblich günstigsten Flug heraussucht, eine Buchung vornimmt, erlebt im letzten Schritt eine herbe Überraschung. Bei einer Stichprobe für einen Flug von Köln/Bonn nach Berlin-Tegel mit Germanwings für eine Person Ende August 2015 wird ein Gesamtpreis von 66 Euro ohne Gepäck ausgewiesen. Doch nachdem man alle Personendaten eingegeben hat und bei den Zahlungsoptionen von der voreingestellten "fluege.de Mastercard Gold" auf "Mastercard" oder "Visa" gewechselt hat, ändert sich der Flugpreis schlagartig auf 107,55 Euro.


    Sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug wird auf einmal eine sogenannte "ServiceFee" fällig, die insgesamt stolze 49,98 Euro beträgt – ein im Vergleich zu anderen Portalen hoher Betrag für die Verwendung eines gängigen Zahlungsmittels. Der Sprecher von fluege.de sagt dazu: "Die Erhebung von Service-Entgelten ist im Flugbetrieb das ureigene Geschäftsmodell sämtlicher Reisebüros. Die Höhe des Service-Entgelts berechnet sich in aller Regel aufwandsabhängig."


    Zum Vergleich: Exakt derselbe Flug ist bei Germanwings mit der Mastercard für 75,90 Euro inklusive Gebühren buchbar, im kostenfreien Lastschriftverfahren sogar für nur 66 Euro. "Wir halten, was andere versprechen", lautet das Motto von fluege.de. Treffender wäre: Wir versprechen, was andere halten.


    Das Prinzip ist einfach: Mit überteuerten Gebühren will man potenzielle Kunden zum Erwerb einer Kreditkarte verleiten, die dann eben diese überteuerten Gebühren überflüssig macht.


    Wer die Buchung auf fluege.de im letzten Schritt abbricht, bekommt eine E-Mail an die angegebene Adresse mit dem Hinweis: "Achtung! Ihre Reservierungsanfrage läuft ab", verbunden mit der Empfehlung, die Buchung doch auszuführen. Interessant ist, dass der Flugpreis hier mit 66 Euro angegeben ist, also ohne Gebühren. Es wird keine Gelegenheit ausgelassen, dem potenziellen Kunden einen Preis zu suggerieren, der nicht dem Endpreis entspricht.


    Mit Tricks wie diesen hat das Onlineportal bereits zahllose Kunden in die Irre geführt. Auf Bewertungsportalen wie ciao.de, dooyoo.de oder den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter häufen sich Einträge Betroffener, die Opfer des intransparenten Geschäftsgebarens von fluege.de geworden sind.


    Auch die Verbraucherschützer sind längst aufmerksam geworden. "Seit Jahren gibt es Beschwerden, weil sich die Kosten bei fluege.de während des Buchungsvorgangs erhöhen", sagt Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).


    Als Referentin für Rechtsdurchsetzung hat sie die Leipziger Unister GmbH, zu der neben fluege.de und billigfluege.de auch flug24.de und die Online-Reisebüros ab-in-den-Urlaub.de und travel24.com gehören, für ihre Geschäftspraxis bereits mehrfach abgemahnt, zuletzt am 19. Juni 2014.


    Anlass für die jüngste Abmahnung war die Änderung eines BGB-Paragrafen, der die Festlegung von Grenzen bei Entgeltvereinbarung regelt. Dort heißt es: "Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn


    1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder


    2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmen durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen."


    Auch wenn der Fluege.de-Sprecher auf Nachfrage die Vorzüge der kostenfreien "Master Card Gold" anpreist: Um ein gängiges Zahlungsmittel handelt es sich dabei nicht.


    Noch dazu ist das von der Luxemburger Advanzia Bank angebotene Produkt mit Vorsicht zu genießen. Sie ist zwar kostenfrei, kann den Kunden allerdings teuer zu stehen kommen, wenn er einige Eigenheiten der Karte nicht beachtet. Die Rechnungssumme wird nicht automatisch von einem Konto eingezogen, sondern muss vom Kunden selbst nach Erhalt der Rechnung in einer bestimmten Frist überwiesen werden. Sonst werden eine Mahngebühr und Zinsen von jährlich knapp 20 Prozent vom Zeitpunkt des Einkaufes an fällig.


    Und grundsätzlich gilt: Wer eine gängige Kreditkarte verwendet und eine zusätzliche Karte beantragt, um auf einem Portal kostenfrei buchen zu können, riskiert, dass seine Bewertung bei Scoring-Gesellschaften wie der Schufa herabgesetzt wird.


    Gängig ist auch die "Visa Electron" nicht, jene Karte, die noch bis Ende 2014 auf den Unister-Portalen als kostenfreie Zahlungsmöglichkeit angeboten wurde. "Visa Electron spielt im deutschen Markt so gut wie keine Rolle", sagt Matthias Adel von Visa Europe. "Nur wenige Karten sind von den deutschen Banken ausgegeben worden. Das Produkt hat sich bei den Kunden hier nicht durchgesetzt." Seit Neuestem wird die von fluege.de erhobene "ServiceFee" übrigens auch bei dieser Karte fällig.


    Die Verbraucherzentrale wird jetzt vor dem Landgericht Leipzig Klage gegen Unister einreichen. "Ein Anwalt ist bereits mandatiert, die Klageschrift wird vorbereitet", sagt Kerstin Hoppe. Doch selbst wenn der Rechtsstreit für die
    Verbraucherschützer erfolgreich verlaufen sollte, dürften die Probleme damit kaum aus der Welt geschafft sein.


    Schon seit 2008 haben nicht nur Verbraucherschützer ein Auge auf Unister. Die "ServiceFee" war schon damals Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Seit November 2008 gelten die EU-Bestimmungen zur
    Preiswerbung für Flugreisen, die ausdrücklich verlangen, dass bei Flugreisen Endpreise inklusive sämtlicher obligatorischer Kostenpositionen angegeben werden müssen. Unister hatte auch damals die "ServiceFee" erst am Ende der Buchung ausgewiesen.


    Die Wettbewerbszentrale hatte daraufhin gegen Unister geklagt und den Rechtsstreit sowohl vor dem OLG Dresden als auch vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Unister musste daraufhin seine Fluege.de-Website kurzfristig umgestalten. Quelle: Welt.de vom 15.01.2015 auf: http://www.welt.de/finanzen/ve…arbeiten-Flugportale.html


    Finanz-Chris
    Es ehrt dich zwar, daß du zunächst vom Guten im Menschen (oder in der Firma) ausgehst. Bei 'Flüge.de' müßte aber ein Sinneswandel in diesem Unternehmen stattgefunden haben, um denen solch einen Vertrauensvoschuß zu geben.




    Die
    Art und Weise, wie sich die Website heute präsentiert, sagt allerdings
    viel aus über Unisters Strategie. Die besagte "ServiceFee" taucht nach
    wie vor erst am Ende des Buchungsvorgangs auf, jetzt allerdings in
    Abhängigkeit des zu wählenden Zahlungsmittels. Diese kleine Änderung
    reichte offenbar aus, um eine neue Rechtssituation zu schaffen. Der
    Umstand, dass nach wie vor eine sehr hohe Gebühr erhoben wird, blieb
    bestehen. Erst die erwähnte Änderung des BGB vom Juni 2014 könnte das
    nun ändern.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)


  • 'Buchungsportale wie fluege.de versprechen, den billigsten Flug zu finden. Doch während des Buchungsvorgangs werden immer mehr Gebühren auf den Preis aufgeschlagen. Verbraucherschützern reicht es.


    Ich gehöre zu denjenigen, die häufiger Flüge selber buchen und sich dabei der Unterstützung von Buchungsportalen bedient. Ein Portal wie fluege.de nutze ich - nach entsprechenden Erfahrungen - nicht. Das dortige Gebaren ist doch so offensichtlich darauf abgezielt, den nicht aufmerksamen Benutzer 'hinter die Fichte zu führen', dass ich mich wundere, dass dieses Portal überhaupt genutzt wird. Schalten die Kunden ihr Hirn aus, wenn "der Calli" ihnen falsche Versprechungen macht?

  • "Fluege.de findet den billigsten und schönsten Flug." So säuselt es Reiner Calmund in einem Werbespot für das Internetportal in die Kamera, während die hinter ihm stehende Stewardess ein Lächeln aufsetzt, bei dem man am liebsten gleich abheben möchte.


    Das kann ich aber so nicht stehen lassen. Ich habe es selber mal überprüft.
    Schau dir mal die s.g. Preisvorschau an. Hier findest du tatsächlich auch immer den Flug, zu den absolut günstigen Preisen (ohne Folgekosten). Natürlich in der Zukunft, unter der Woche, zu vielleicht ungünstigen Zeiten und ggf. mit weiter Anreise. Aber damit werben Sie ja nicht - den günstigsten Flug findest du tatsächlich, ob du diesen auch so günstig buchen kannst, steht auf einem anderen Blatt.


    Mir zollt das Unternehmen einfach großen Respekt ab. Ich komme aus der Gegend und kenne die Geschichte auch ein wenig. Ein junges Unternehmen, gegründet von 3 Studenten, in einem Wohnheim - über Wochen programmiert und aufgebaut und dann sind sie damit so erfolgreich, unter den Top-Reiseanbietern in Deutschland. Fehler hin oder her, dafür haben sie meinen Respekt!!!!


    Ein anderes, positives Beispiel aus dem Marketing. Erinnert ihr euch an das Ski-Springen?
    Ja, Fluege.de steht unter den Skiern (und hätte damit eigentlich auch bei Olympia dabei sein müssen).
    Sie haben vor wenigen Jahren einen Sprung-Ski Hersteller aus Thüringen vor dem Bankrott gerettet (ich glaube Germina), diesen umbenannt und sich das Recht erworben unter den Skiern werben zu dürfen. WIE GEIL IST DAS DENN? Als aus Marketing-Sicht ein echter Coup, da haben sie was tolles geleistet!!!
    Auch die Mitarbeiter sind dankbar und das Know-How welches erhalten bleibt, dazu hier: http://www.thueringer-allgemei…spitze-zurueck-2009176979


    Aber ihr habt Recht, so manche versteckten Kosten sind ärgerlich, aber aufpassen muss man heute bei jeder Online Buchung.
    Die Trennung zwischen Marketing/Werbung und der Realität darf aber heute weniger denn je vergessen werden. Man darf sich halt nicht blenden lassen und muss auch einmal Dinge kritisch hinterfragen und Werbeslogans sollte man eh nicht zu ernst nehmen. ;)

  • Mir zollt das Unternehmen einfach großen Respekt ab. Ich komme aus der Gegend und kenne die Geschichte auch ein wenig. Ein junges Unternehmen, gegründet von 3 Studenten, in einem Wohnheim - über Wochen programmiert und aufgebaut und dann sind sie damit so erfolgreich, unter den Top-Reiseanbietern in Deutschland. Fehler hin oder her, dafür haben sie meinen Respekt!!!!


    Ein anderes, positives Beispiel aus dem Marketing. Erinnert ihr euch an das Ski-Springen?
    Ja, Fluege.de steht unter den Skiern (und hätte damit eigentlich auch bei Olympia dabei sein müssen).
    Sie haben vor wenigen Jahren einen Sprung-Ski Hersteller aus Thüringen vor dem Bankrott gerettet (ich glaube Germina), diesen umbenannt und sich das Recht erworben unter den Skiern werben zu dürfen. ...


    Genausowenig wie die zahlreichen Verdienste des Ex-FC-Bayern-Managers Uli Hoeneß diesem das Recht geben, gegen steuerrechtliche Bestimmungen zu vestossen, geben die Herkunftsgeschichte und die Marketingmaßnahmen von "fluege.de" dieser Firma noch lange nicht das Recht, immer wieder erneut gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zu verstossen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Bei einer gestrigen Buchung bei Lturs musste ich noch einmal an das Thema denken, da wurde man vor
    der zahlungspflichtigen Buchung auf die Bearbeitungsgebühren und deren Höhe aufgeklärt. Selbiges sollte man von Fluege.de ebenso erwarten können.

  • Gibt es denn keinen support an welchen man sich wenden kann ? oder man macht es direkt am flughafen


    Die Firma 'fluege.de' hat Ihren Sitz im romantisch klingenden 'Barfußgäßchen' Nr. 12, in 04109 Leipzig. Die haben keinen Support an Flughäfen. Die Firma ist lt. Impressum unter Tel.-Nr.: 0341 35575 85560 oder der EMail-Adresse 'service@fluege.de' erreichbar.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hier kommt jetzt aber der Clou!
    Ich habe bei BilligFluege.de am 7. Juli 2015 einen Flug gebucht und damals auch mit der dort bestellten Kreditkarte zahlen wollen. Lieder wurde die Kreditkartennummer nicht akzeptiert. Am Ende der Buchung gab es die Möglichkeit eine Anfrage zu stellen und ich habe dort dann reklamiert, dass die Kartennummer nicht akzeptiert worden ist. Von BilligFluege.de habe ich keinerlei Rückantwort auf diese Anfrage bekommen.


    Nachdem ich jetzt gestern meine Kreditkartenabrechnug für Juli bekommen habe, sah ich dass dort Servicegebühren für €99,98 am 7. Juli angerechnet wurden, aber seitdem nicht zurückerstattet wurden.
    Daraufhin habe ich heute dann bei Billigfluege angerufen und nachgefragt. Antwort:
    "Die Kreditkarte hätte ich über Fluege.de im April als ich schon einmal einen Flug gebucht habe, beantragt und daher hätte ich (diesmal) im "falschen" Flugportal gebucht." Zum Zeitpunkt des Anrufs war mir nicht bewusst, dass Fluege.de und Billigfluege.de unter der gleichen Firma Unister laufen.
    Ich habe aber NIE direkt über Fluege.de gesucht, sondern immer www.billigfluege.de eingegeben!


    Mir ist nicht erst jetzt aufgefallen, dass wann immer ich www.billigfluege.de auf mache, nach einem Flug suche, im Hintergrund automatisch ein weiteres Fenster aufgeht, mit einer weiteren Suche von Billigfluege.de, aber dass dies eine Suche auf fluege.de ist, ist eine wirkliche Überraschung!!!
    Dies bedeutet, dass ich damals im März auf billigfluege.de geSucht habe, den Flug aber auf fluege.de geBucht habe und danach, (weil es ja VOR Flugbuchung auch nicht möglich ist) eine neue Kreditkarte bei FLUEGE.DE beantragt und bekommen habe, die nicht bei BILLIGFLUEGE.de gültig ist, obwohl es der gleiche Reiseunternehmer ist!


    Ich fühle mich irgendwie in die Irre geführt (milde ausgedrückt), zumal Blligfluege.de und Fluege.de, jja die gleichen Flüge zu gleichen Preisen angeben (und ja auch der gleiche Reiseunternehmer ist)!


    Wettbewerb ist meines Erachtens etwas anderes als dass das gleiche Reiseunternehmen, mehrere Portale (wie ich sehe gehört auch Flug24.de zu Unister) haben kann und dadurch dem Verbraucher Wettbewerb suggeriert wird!


    Nachdem ich die Kommentare hier mit der Kreditkartenzahlung auch noch gelesen habe, wird mir Übel!
    Wie solches Geschäftsgebaren legal sein kann ist mir schleierhaft!


    VG

  • Mir ist es auch so ergangen. Ich habe einen Flug von Dortmund nach Antalya gebucht. Erst sollte der Flug für 2 Personen €317
    kosten, bis zum Bezahlbutton. Danach konnte ich nur mit einer Kreditkarte buchen. 2 mal Mastercart und 2 mal Visa. Da ich eine Visa-Karte habe, habe ich natürlich Visa angeklickt. Dabei habe ich dann gar nicht gemerkt, dass der Flugpreis auf über € 416 hochschnellte. Da wollte ich natürlich vom Kauf der Tickets zurück treten. Für den Preis hätte ich auch unmittelbar bei einer Fluggesellschaft buchen können. Mit dem Versuch mich mit Flüge.de in Verbindung zu treten (e-mail, Telefon) bin ich kläglich gescheitert. Beim Telefon war ich nur in einer Warteschleife und vom Band kam die Information, dass ich vermutlich mehrere Stunden warten müsste. Meine e-mails kamen als nicht zustellbar zurück. Es ist doch wohl ein schlechter Witz, dass eine Firma auf kaltem Wege € 99,98, also fast 33% des Ticketkaufpreises als Servicefee für sich beansprucht. Alleine der Gebrauch des Wortes Service ist schon eine bodenlose Frechheit.
    Ich werde mich noch an die Verbraucherzentrale NRW wenden. Letztendlich ist es traurig, dass so eine Firma immer noch die Kunden ausplündern kann. Flüge.de, ob mit oder ohne Callmund, existiert für mich nicht mehr.

  • Ich habe soeben eine Probebuchung bei 'fluege.de' machen wollen, und zwar einen Hin- u. Rückflug für eine Person von Hannover nach Bangkok und zurück für den 01.06.16 (Hinflug) bis 15.01.16 (Rückflug).
    Angeboten wurde mir Turkish airlines mit EUR 469,68 und dem Zusatz von Anfang an 'Bei Zahlung mit fluege.de-Master-Card-Gold'.
    Der Preis blieb tatsächlich bis zum letzten Schritt (hätte nur noch den Kaufen-Button anklicken müssen) gleich. Nur wenn mann ein anderes Zahlungsmittel oder eine andere Zahlungsart wählt, verteuert sich hier der Preis um 24,99 pro Flugstrecke, also insgesamt um EUR 49,98.


    Gesetzlich verpflichtet ist 'fluege.de' mindestens eine gängige kostenlose Zahlungsvariante anzubieten. Sie haben zwar eine kostenlose Zahlungsvariante (mit 'fluege.de-Master-Card-Gold') angeboten, nur ob diese 'gängig' ist, möchte ich mal dahingestellt lassen...

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Mir zollt das Unternehmen einfach großen Respekt ab. Ich komme aus der Gegend und kenne die Geschichte auch ein wenig. Ein junges Unternehmen, gegründet von 3 Studenten, in einem Wohnheim - über Wochen programmiert und aufgebaut und dann sind sie damit so erfolgreich, unter den Top-Reiseanbietern in Deutschland. Fehler hin oder her, dafür haben sie meinen Respekt!!!!


    Ein anderes, positives Beispiel aus dem Marketing. Erinnert ihr euch an das Ski-Springen?
    Ja, Fluege.de steht unter den Skiern (und hätte damit eigentlich auch bei Olympia dabei sein müssen).

    'In einem Gutachten berichtet der Insolvenzverwalter, wie der Internetkonzern Unister in die Pleite schlitterte. Demzufolge hatten die Chefs den Überblick über ihr wachsendes Firmengeflecht verloren. Dabei läuft das Kerngeschäft derzeit gar nicht schlecht.
    Teile des seit Mitte 2016 insolventen Internet-Konzerns Unister sind offenbar schon 2015 zahlungsunfähig gewesen. Darauf deutet nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR ein Bericht hin, den Insolvenzverwalter Lucas Flöther beim Amtsgericht Leipzig eingereicht hat. In dem Gutachten übt Flöther demnach schwere Kritik an der mangelhaften Buchhaltung in dem Konzern, die ihm eine Übersicht über die finanzielle Lage bis heute stark erschwerten. Auf allen Konten des Unternehmens fand Flöther eignen Angaben zufolge gerade noch 3904,13 Euro liquide Mittel.' Quelle: n-tv.de vom 05.10.2016


    Mein Kommentar: Super! - Respekt!

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)