betriebliche Altersorge im öffentlichen Dienst

  • Guten Tag Community,


    ich schon wieder :D


    Und zwar geht es um die bAV meiner Freundin und mir.
    Wir beide sind im öffentlichen Dienst angestellt. Ich seit 3 Jahren, sie seit 2 Monaten.
    Nun kam sie auf mich zu und hat gesagt, sie solle bitte in der Personalabteilung angeben, ob sie sich von der "Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes" befreien lassen will.


    Ich habe mir die Videos von Finanztip angeschaut, jedoch ist dort nur das Thema freiwillige Versicherung (Entgeltumwandlung) angesprochen worden(?)
    Die Zahlungen die aktuell getätigt werden sind ja eine Pflichtversicherung (ca, 6,2% - davon 5,7% vom AG)


    Habe nun gelesen, dass 60 Monate min. Pflichtzeit vorhanden sein muss um einen Anspruch darauf zu haben.
    Meine Freundin ist vorerst nur auf 1 Jahr befristet und wird danach auch erstmal nicht im öffentlichen Dienst arbeiten.
    Ist es dennoch sinnvoll dort einzubezahlen oder direkt befreien zu lassen?
    Nachtrag: Sie wechselt lediglich von VBL Klassik in VBL Extra


    Nun zu mir:
    Meine Pflichtzeit werde ich erreichen. Ist es trotzdem sinnvoll freiwillig noch was darauf zu zahlen? (ca. 185€, da sozial- und steuerfrei)
    Oder spiele ich damit lediglich dem AG in die Tasche?


    Und grundsätzlich nochmal die Frage:
    Pflichtversicherung ist ein anderes paar Schuhe als freiwllige Versicherung (Entgeldumwandlung) der betrieblichen Altersvorsorge?


    Danke und Grüße
    PlanW

  • Hallo.


    Die VBL hält ihre Satzung und passende Merkblätter dazu sehr gut online verfügbar, damit müssten sich die meisten Fragen klären lassen.


    Die Mindestvoraussetzung für einen Anspruch ist mittlerweile auf 36 Monate gesenkt worden. Außerdem gibt es eine Menge Überleitungsabkommen, mit denen auch "gestückelte" Ansprüche zahlbar werden können.


    Vielleicht müsste man das auch beachten.

  • Danke!
    Hab ein wenig vorschnell gehandelt im Sinne der VBL.
    Jedoch bin ich selbst nicht bei der VBL sondern ZVK.


    Und grundsätzlich nochmal die Frage:
    Pflichtversicherung ist ein anderes paar Schuhe als freiwllige Versicherung (Entgeldumwandlung) der betrieblichen Altersvorsorge?