Arbeitnehmerpauschbetrag

  • Moin,


    ich will dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung machen. Ich lese vom Arbeitnehmerpauschbetrag der 1000 Euro beträgt. Ich bin aber verwirrt, ob ich dafür eine Steuerklärung machen muss oder nicht, denn einerseits lesen sich die Texte so, dass er "automatisch angerechnet wird", andererseits könnte man manchmal denken, dass er erst berücksichtigt wird, wenn man eine Steuererklärung macht. Wenn ich z. B. jetzt nur Kosten von höchstens 1000 Euro als Werbungskosten hätte, müsste ich dann auch eine Steuererklärung machen, wenn ich davon profitieren will?


    Gruß

  • Wenn ich z. B. jetzt nur Kosten von höchstens 1000 Euro als Werbungskosten hätte, müsste ich dann auch eine Steuererklärung machen, wenn ich davon profitieren will?

    Nein, dann müssen Sie keine Steuererklärung machen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist bereits in die monatlichen Lohnsteuerabzüge, die Ihr Arbeitgeber vorgenommen hat, eingearbeitet.


    Bei Arbeitnehmern lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung nur dann, wenn die Werbungskosten pro Jahr mehr als 1.000 EUR betragen oder wenn nicht das ganze Jahr über gearbeitet wurde (z.B. 3 Monate Stellensuche oder unbezahlter Urlaub).


    Auch wenn die monatlichen Bezüge stark schwanken (z.B. durch Provisionen oder Bonuszahlungen) kann eine Steuererklärung sinnvoll sein. Bei Betrieben von mehr als 10 Mitarbeitern ist jedoch der Arbeitgeber verpflichtet mit den Dezember-Gehältern einen internen Lohnsteuerjahresausgleich vorzunehmen, so dass diese Effekte, die sich durch schwankende Vergütungen ergeben bereits durch den Arbeitgeber ausgeglichen werden.