Kilometerpauschale wechselnde Arbeitsstätten

  • Hallo zusammen,


    ich weiß, das Thema wurde schon oft besprochen, ich habe aber noch keine Lösung gesehen die vollkommen meiner Frage entspricht.


    Folgendes Beispiel:


    Ich bin angestellt bei einer Firma in Berlin. (Arbeitsstätte Berlin)
    Ich wohne 100km außerhalb von Berlin.
    Ich bin fast ausschließlich im Außendienst unterwegs und nur wenige Tage im Jahr in Berlin im Büro.
    Deshalb versteuere ich nur die 1% des Listenpreises und keine km-Pauschale.


    1. Frage: Wie viele Tage im Jahr darf ich maximal im Büro sein damit ich keine Wegstrecke versteuern muss?
    2. Frage: Kann ich für die Tage (bspw. 20) die ich ins Büro fahre je 100km*30 Cent in meiner Steuerklärung geltend machen?
    3. Frage: Wenn ich diese 20 Tage geltend machen kann, muss ich diese dann auch versteuern?
    4. Frage: Ich habe hier auf der Seite gelesen, dass man bei Kundenbesuchen mit dem eigenen Fahrzeug auch die Wegstrecke geltend machen kann. Gilt das auch, wenn ich mit meinem Dienstwagen fahre?
    5. Frage: Ist die Regelung wie ich sie mit meinem Arbeitgeber habe überhaupt korrekt? :)


    Danke für die Hilfe!