Versorgungsausgleich mit Rürup Rente

  • Hallo, ich lebe nach 36 Jahren Beziehung und 23 Jahren Ehe seit 2 Jahren in Trennung. Jetzt steht der Versorgungsausgleich an. Ich bin Beamtin und mein Mann ist selbständig in der Finanzbranche seit 26 Jahren. Mit Bekanntgabe der Trennung sagte er mir dass ihm Gelder aus meiner Beamtenversorgung zustehen da er nie in die DRV eingezahlt habe während der Ehe und auch nicht vorgesorgt hätte. Ich arbeite seit 10 Jahren Teilzeit wegen Kindererziehung und er verdient rund das 10fache meines Einkommens. Im Zuge des gesetzlichen Verfahrens stellte sich jetzt heraus dass er über mehrere Rürup Renten und eine Riester Rente verfügt. Über DWS und Nürnberger. Die Ausgleichswerte übersteigen die meiner Beamtenversorgung, d.h. er muss mir etwas abgeben. Mein Anwalt hat ihn um Übertragung von drei kleineren Rürup Renten gebeten. Hat jemand Erfahrung damit ? Ich habe gelesen dass Rürup Renten nicht übertragbar seien. Wie erfolgt es im Versorgungsausgleich? Soll ich die Gesellschaft anrufen? Dürfen die mir Auskunft erteilen oder einfach den Richter klären lassen. Ich selbst verfüge noch über einen DWS Riestervertrag . Danke.

  • Hallo.


    Theoretisch kann man abwarten und reagieren. Im Zweifel wird das Gericht anordnen, welcher Anspruch wie auszugleichen ist.


    Von der Grundidee würde ein Anspruch geteilt werden ("aus 1 Vertrag mach 2"), das geht jedoch nicht immer. Dann muss das Gericht einen anderen Weg des Ausgleichs anordnen.

  • Danke. Ich war verunsichert da ich auf den Finanztip seiten gelesen habe, dass die Rürup Rente nicht übertragbar sei. Das bezieht sich dann wohl auf eine andere Situation. Es gibt ca 5 Rürup Renten bei der Nürnberger, eine große bei der DWS und beide haben einen Riestervertrag bei DWS. Ziel ist es den Versorgungsausgleich im Vergleich zu regeln sonst wird es ganz kompliziert und alles muss geteilt werden.

  • Vorschläge kann man sicher machen bzw. Absprachen treffen, es darf nur niemand über den Tisch gezogen werden.


    Aber es wäre natürlich denkbar, möglichst wenige Verträge tatsächlich angefasst werden. Das Gesamtvolumen muss natürlich erreicht werden.