Mal wieder Gebühren auf dem Konto - Bearbeitungsgebühren Versicherungswechsel

  • Hallo an alle die es wissen könnten
    Ich habe eine Gebäudeversicherung bei der R+V gehabt. Diese ist ja im Volkbnkverbund drin. Ich habe ein Konto bei der Volksbank. Im Jahre 2017 wurde mir eine Rechnung für das Jahr 2018 für das Gebäude übersandt. Diese prüfte und verglich die mit anderen Angboten und befand das die Preiserhöung zu hoch war.
    Ich kündigte die Gebäudeversicherung bei der R und V und ging zu einer anderen Versicherung.
    Ich habe bei der Volksbank ein Anuitätendarelehen für mein Haus abgeschlossen und natürlich auch eine Abtretungserklärung - Gebäudeversicherung - gemacht. Soweit so gut.
    Nun musste die Bank mir die Versicherung frei geben- was auch immer das heißt- und wollte natürlich den Nchweis der neuen Versicherung. Auch gut.
    Bei der Durchsicht der Auszüge 2018 ist mir eine Abbuchung von 25,00 Euro "Bearebeitungsentgelt für Versicherungswechsel" aufgefallen.


    Ist das korrekt?


    Gruß eure Tari

  • Ich habe zwar keine speziele Erfahrung mit diesen Versicherungen, aber: Solche Bearbeitungsentgelte sind meistens in den Versicherungsbedingungen irgendwo enthalten. Hast Du da schon nachgeschaut? Falls sie nicht explizit genannt sind, vermute ich als nächstes, dass im Vertrag ein Verweis auf ein anderes Dokument steht, wo sie genannt werden.

  • Hallo tobisweiss
    das kam von der Bank, nicht von der Versicherung. ich habe noch nicht gehört das Versicherungen eine Gebühr über die banke einfordern.
    Gruss Tari

  • Hallo.


    Dass ein Darlehengeber will, dass die Sicherheit für das Darlehen, also das Haus, wirklich sicher ist, kann man nachvollziehen.


    Aber dass eine Gebühr dafür verlangt wird, wenn die Absicherung über eine andere Quelle erfolgt, erscheint mir nicht richtig. (Es ändert sich eigentlich nichts, es sei denn, der Fall der Fälle tritt ein, und letztlich geht die Forderung nur an jemand anderes.)


    Was sagen AGB bzw. Darlehensvertrag dazu?


    Es ist aber auch nicht vertrauenserweckend, wenn die Bank für jeden Handschlag eine Gebühr erheben will/muss.