aeltere und aktuelle Steuererklaerungen Ausbildung Firmenwagen Kilometerpauschale

  • Hallo zusammen,


    meine erste Steuererklaerung habe ich im Jahr 2019 gemacht, nun steht die naechste Steuererklaerung an und ich habe einige Fragen.


    Zunaechst ein wenig Hintergrundwissen. Ich habe vom November 2015 bis Juni 2018 eine Ausbildung gemacht und arbeite seit Abschluss auch im gleichen Betrieb. Mein Arbeitsweg betraegt 74 KM bis Ende 2018 und 10 KM zwischen 2018 und 2019, da ich in diesem Zeitraum eine Zweitwohnsitzt hatte. Nach Abschluss der Ausbildung habe ich einen Firmenwagen erhalten. Im Jahr 2018 habe ich mir dann einen Zweitwohnsitzt gesucht um die monatliche Kilometergeldpauschale zu reduzieren um so mehr Netto auf mein ueberwiesen zu Konto bekommen.


    Nun zu den Fragen.


    Waehrend meiner Ausbildungszeit hatte ich hohe Werbungskosten, da ich jeden Tag 74 KM, zur Ausbildungsstaette, gefahren bin. In dieser Zeit habe ich jedoch keine Lohnsteuer gezahlt, da meine Ausbildungsverguetung sehr gering war. Soweit ich es verstehe ist es in diesem Fall nicht Lohnenswert eine Steuererklaerung fuer die Jahre 2015 bis 2018 abzugeben, da ich keine Rueckerstattung der Werbungskosten erhalten wuerde. Liege ich in dieser Annahme falsch oder richtig?


    In der kommenden Steuererklaerung muss ich einen Zweitwohnsitzt beruecksichtigen. Der Zweitwohnsitzt ist fuer mich kostenfrei, da ich bei einem Bekannten Kostenfrei wohnen durfte. Als ich bei der Arbeit den Zweitwohnsitzt anmeldete wurde mir gesagt, dass ich ein mal in der Woche "umsonst" zur Arbeitsstaette fahren darf. Auf meine Lohnabrechnung sieht es so aus, als ob ich jeden Tag nur 10 KM fahre anstatt einmal in der Woche 74 KM. Wie ist der korrekte Weg diese Werbungskosten geltend zu machen? Darf ich in einem Jahr mit 220 Arbeitstagen, 44 Montage mit 74 KM angeben oder darf ich auch nur jeden Tag 10 KM ansetzten?


    Wuerde ich, wenn ich die Steuererklaerung fuer das Jahr 2016 und 2019 zusammen abgebe, das Kilometergeld aus dem Jahr 2016 auf die Steuern aus dem Jahr 2019 angerechnet bekommen oder wird jedes Jahr immer isoliert betrachtet?


    Ist ein Zweitwohnsitz allgemein gesehen lohnenswert, wenn man einen Firmenwagen mit 1%+KM versteuert . Ist es am Ende des Jahres vielleicht ein Nullsummenspiel und ich verlagere die Rueckersattung einfach nur in kleiner Einzelbetraege ueber das Jahr verteilt, anstatt einer grossen Auszahlung nach Einreichen der Steuererklaerung?


    Vielen Dank fuer Eure Hilfe.


    Gruesse
    Haroon


    PS: Dies ist mein Erster Beitrag, Anregungen und Kritik erwuenscht.

  • Hallo, ich kann meinen Beitrag wohl nicht mehr editieren, daher die Antwort.


    Ich habe noch ein paar Infos, falls diese relevant sein sollten. Ich bin in der Steuerklasse 3 und Alleinverdiener.
    Beim Firmenwagen musste ich im Jahr 2019 noch einmalig ca. 700 Euro zuzahlen, diese kann ich doch auch in der Steuererklaerung geltend machen oder?

  • "Soweit ich es verstehe ist es in diesem Fall nicht Lohnenswert eine Steuererklaerung fuer die Jahre 2015 bis 2018 abzugeben, da ich keine Rueckerstattung der Werbungskosten erhalten wuerde. Liege ich in dieser Annahme falsch oder richtig?"


    Falsche Annahme. Das Stichwort heißt Verlustvortrag (von Werbungskosten). Recherchiere mal, ob das für dich relevant ist.

  • "Falsche Annahme. Das Stichwort heißt Verlustvortrag (von Werbungskosten). Recherchiere mal, ob das für dich relevant ist.

    Danke für den Tipp lieberjott. Ich denke das wird für mich interessant sein. Eigentlich wäre, dass schon im letzten Jahr relevant gewesen. Kann ich den Verlustvortrag vom letzten Jahr noch geltend machen, wenn ich den den Steuerbescheid vom letzten Jahr schon bekommen habe?