Rückkehr in die GKV

  • Guten Tag liebe Community und ein frohes neues Jahr 2020 wünsche ich Ihnen allen,
    Vor 8 Jahren (2011) habe ich Deutschland verlassen und damals war ich bei der DKV privat versichert. Davor gesetzlich bei IKK Südwest. Die PV müsste ca 2009 erfolgt sein. Da ich jetzt wieder überlege zurück nach Deutschland zu kommen, beschäftigt mich natürlich, wie ich dann versichert sein werde. Ich bin 48 Jahre alt, verheiratet mit 3 Kindern. Eine Privatversicherung werde ich mir nicht mehr leisten können / wollen. Ich habe hier im FT einige Interessante Artikel gelesen.
    Auf der TK Webseite steht folgendes:


    Zitat aus TK (https://www.tk.de/techniker/le…icherung-moeglich-2006750)


    "Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Zum Beispiel als Student oder wenn Sie als Arbeitnehmer regelmäßig mehr als 450 Euro, aber maximal 5.212,50 Euro (2020) pro Monat verdienen.
    Das gilt allerdings nicht, wenn Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Diese Entscheidung können Sie nicht mehr rückgängig machen."


    Meine erste Frage gilt den letzten Absatz aus dem obigen Zitat. Ich erinnere mich nicht, von der Versicherungspflicht "aktiv" befreit zu haben. Wie kriegt man das raus? Ist es überhaupt wichtig und richtig was TK hier schreibt?


    Zur Info: ich war selbstständig.


    Was wäre jetzt in meinem Fall möglich? Ich würde gerne wieder in die Selbständigkeit eintreten. Daher ist die Option mit dem niedrigen Gehalt evtl. die schlechteste. Ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich?


    Evtl. Könnte ich mir auch überlegen, in Holland eine Zwischenstation zu machen. Ist es 100% sicher dass die GKV mich wiedernimmt danach? muss ich zu IKK Südwest oder kann ich bei einer beliebigen GKV versuchen?


    Vielen Dank
    Ahmedou

  • Zu wenig Informationen für eine vernünftige Antwort.


    Sie stochern überall etwas herum ohne konkret zu werden!


    Wenn sie nach Deutschland zurück kommen und versicherungspflichtig werden, werden sie Mitglied der GKV!


    Kommen sie nach Deutschland zurück und sind versicherungsfrei, dann müssen sie sich eine PKV suchen.


    Machen Sie einen Zwischenschritt über Holland, müssen sie die Gesetze beachten, die dann gelten!

  • Vielen Dank fuer Ihre Antwort:
    Vielleicht war die Sachlage nicht klar. Ich war selbstständig und privatkrankenversichert bei DKV als in in DE war. Wenn ich jetzt nach Deutschland kommen und mich wieder selbstständig machen wuerde, muesste ich doch wieder PV sein. Das will ich aber nicht. Ich bin bereit mich einstellen zu lassen sogar dafuer. Die Frage ist doch ob ich trotzdem in die GKV reinkommen kann, wenn die Gehaltsgrenze nicht die vorgeschriebene Summe erreicht.


    In Ihrer Antwort schreiben Sie "versicherungspflichtig" und "versicherungsfrei", was ist genau damit gemeint?

  • Wenn Sie im Rahmen einer Anstellung unter der Jahresentgeltgrenze verdienen (EUR 62.550), dann sind Sie in der gesetzlichen KV grundsätzlich versicherungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn Sie zuvor privat versichert waren.


    Eine Befreiung, sollte eine solche beantragt worden sein (in Ihrem Fall wurde sie nicht beantragt habe ich verstanden), wirkt regelmäßig ohnehin nur für die jeweilige Beschäftigungsdauer. In ihrem Fall also irrelevant.


    Einfach gesetzliche Krankenkasse aussuchen und dort anrufen. Die Mitarbeiter erklären alles Weitere.