Kündigung: Rürup mit BU als Kombiversicherung

  • Hallo liebe Community,


    Ich habe mich damals als Berufsanfänger bequatschen lassen und habe eine Kombiversicherung mit einer Rüruprente und einer BU abgeschlossen.
    Da ich eine chronische Krankheit habe, war das Ende vom Lied, dass die BU zwar abschließen konnte, aber nur unter 100% Beitragserhöhung. Das habe ich damals aus geldtechnischen Gründen nicht getan und bin mit meiner BU-Rente von 1300 auf 650 € runtergegangen, um die Beiträge erstmal zahlen und ggf. später anpassen zu können.


    Da jetzt ein paar Jahre vergangen sind und ich mittlerweile mehr damit befasse, bin ich kurz davor, diesen Kombivertrag aufzulösen.
    Folgende Gründe:
    - mittlerweile denke ich nicht, dass die Rürup-Rente das richtige Produkt für mich ist
    - Ich möchte nicht noch mehr Geld pro Monat in diese Kombiversicherung stecken (aktuell 106 € pro Monat, davon ca 45 € für die BU)
    - ich fühle mich im Nachhinein schlecht beraten und mit den Steuervergünstigungen gecatcht
    - die BU unter den Bedingungen würde mir nicht viel bringen, sollte sie überhaupt greifen, das ich Imme nur höre, dass alles umgegraben wird
    - mein damaliger Berater ist nicht mehr da und dem jetzigen traue ich nicht


    Meine Frage:
    Hat irgendjemand hier Erfahrungen mit dem Kündigen solcher Kombiverträge? Ich habe mir die Unterlagen schon durchgeschaut, werde aber nicht ganz schlau draus.
    Bei der Verlaufsübersicht mit den aufgelisteten Jahren steht unter Stornogebühr, dass für den aktuellen Zeitraum für die Hauptversicherun (Rürup) 0,00 € und unter Zusatzversicherung 424€.
    In einem Text zu Stornogebühren steht: Für die Hauptversicherung wird keine Stornogebühr erhoben. Die ausgewiesene Stornogebühr für die Zusatzversicherung wurde bei der Berechnung der beitragsfreien Leistungen bereits berücksichtigt.
    Bedeutet das, dass ich bei einer Kündigung diese 424 Euro bezahlen muss? Also "Strafe"?


    Muss ich sonst noch auf irgendetwas achten? Lauern noch mehr versteckte Kosten?


    Ich wäre Euch für eure Hilfe sehr dankbar!


    LG
    Anna

  • Hallo Culeyka bzw. Anna,



    versuche die verschiedenen Themen zu ordnen und Dir einige sinnvolle Hilfestellungen zu geben. Und ja, solche Kombiverträge von Kunden liegen häufiger zur Bewertung auf meinen Tisch. Insofern kann ich auf Erfahrungen aufbauen.



    Vorab: In dem Kombivertrag steckt wahrscheinlich auch eine Todesfallabsicherung (Todesfallleistung), auch wenn diese wahrscheinlich summenmäßig zu vernachlässigen ist



    Zur Berufsunfähigkeitsversicherung („BUZ“):


    Was die BUZ wirklich wert ist (gemeint ist hier der Leistungsumfang im Marktvergleich und die Zugangskriterien für den Versicherungsnehmer im Versicherungsfall) wäre zu prüfen und zu analysieren. Erst dann kann man sagen, ob es zu empfehlen ist, die BUZ aus dem Vertrag herauszulösen (was häufiger vertraglich möglich ist, Stichwort: Teilkündigung Baustein BUZ). Dann sollte man aber auch die Frage beantworten können, ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung („SBU“) im Markt zu besseren Bedingungen einkaufen kann. Eine BU-Rente in Höhe von 650,-- € per Monat ist sicher nur ein Grundschutz.



    Optionen bei der Rentenversicherung („Sparvorgang“ und Langlebigkeitsrisiko):


    Der Gesetzgeber hat eine Kündigung einer Basisrentenversicherung („Rürup“) verbaut, d.h. gesetzlich ausgeschlossen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen eine Kündigung möglich ist. Manchmal kann man eine Aufhebung mit einem Versicherungsunternehmen („VU“) verhandeln. Dafür braucht man aber gute Argumente. Eine Option ist die Beitragsfreistellung. Mit der Beitragsfreistellung sind aber einige bittere Pillen zu schlucken (z.B. Wegfall der Langlebigkeitsabsicherung durch zwangsweise Auszahlung der Kleinbetragsrente, weiterer Vermögensverlust durch die Entnahme diverser Kosten über die Restlaufzeit, ggf. Wegfall BUZ-Schutz, jährliche Erinnerung der Fehlentscheidung durch VU mit Übersendung des Jahresinformationen usw.). Eine weitere Option ist die Übertragung des Vermögens auf einen anderen Basisrentenvertrag. Für viele Betroffene stellt das aber keine Option dar. Sie könnten auch Verhandlungen über die Herabsetzung der Beiträge für den Sparvorgang führen, aber müssen dann wieder bedenken, dass es ggf. zur zwangsweisen Auswahl einer Kleinbetragsrente kommen kann.



    Zur Stornogebühr:


    Es handelt sich ja um eine Stornogebühr, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) geregelt ist. Die Rechtsprechung sieht das durchaus kritisch. Es wäre zu prüfen, ob die Stornogebühr überhaupt wirksam vereinbart wurde. M.E. aber ein Randthema im Vergleich, was ich weiter oben beschrieben habe.



    Allgemeine Beobachtungen:


    Ja, diese Produkte werden immer nach dem gleichen Muster von Maklern und Vertretern verkauft. Einmal zahlt man mit den in der Ansparphase Steuervorteilen den BUZ-Schutz. Ein anderes Mal wird einem „vorgerechnet“ wie vorteilhaft es steuerlich ist, wenn man in der Rentenphase nachgelagert versteuert wird. Ein Problem: es handelt sich nicht um Steuerberechnungen / Steuerschätzungen für die konkrete Person, sondern immer um verkürzte Prognoserechnungen für eine marketingmäßig vorteilhafte Personengruppe mit entsprechend vielen Annahmen.



    Also: leider viele schlechte Botschaften von meiner Seite. Trotzdem: Viel Erfolg!



    Mit besten Grüßen



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  • Man könnte jemanden beauftragen, das Problem zu lösen und zu klären!


    Wie man solche Fragen - ohne die Einsicht in die konkreten Unterlagen und die gegebenen Rahmenbedingungen der Person - klären soll, ist mir rätselhaft!


    Nehmen Sie Geld in die Hand und beauftragen sie jemanden ihre Rechte zu prüfen und wahrzunehmen .... alles Andere ist Unfug!