Anwaltskosten Einbenennung

  • Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Community
    Ich habe eine spezielle Frage in Bezug auf das Steuerrecht,genauer Aussergewöhnliche Belastung.
    Ich bin seit 2012 geschieden. Im letzten Jahr hat meinegeschiedene Frau versucht per Gericht den Nachnamen unserer gemeinsamen Kinderändern zu lassen, obwohl es seit 2017 eine Absprache mit dem Jugendamt gibt,dass die Kinder dies selber entscheiden sollen, wenn diese 16 Jahre alt sind(die Kinder sind 2010 und 2008 geboren).
    Da Sie die Einbenennung, wie es heisst, per Gerichtdurchsetzen wollte, musste ich mir einen Anwalt nehmen. In erster Distanz wurde eine Einbenennung abgelehnt, meine Exfrau ging aber vor dem OLG in Berufung. DasOLG lehnte aber im Dez. 2019 auch ab.
    Die Anwaltskosten betrugen dafür fast 11000,- Euro,Prozesskosten noch nicht mitgerechnet.
    Meine Frage ist nun, ob ich diese Kosten, die mir mehr oderweniger aufgedrängt wurden und unumgänglich waren, steuerlich als aussergewöhnliche Ausgaben absetzbar sind.
    Mit freundlichen Grüßen,

  • Du hast gar keine außergewöhnliche Belastung,da ALLE KOSTEN des Verfahrens von Deiner Ex-Frau zu tragen sind(das schließt die Kosten für Deinen Anwalt und die Gerichtskosten ein).


    Begründung:Deine Ex hat das Verfahren angestrengt und verloren.Damit ist sie kostenpflichtig.