Raus aus der PV wenn man den Vertrag "frühe Vorsorge, geringerer Beitrag in der Rente" gewählt hat?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich bin Österreicher und lebe und arbeite derzeit unter der Woche in der französischen Schweiz. Am Wochenende lebe ich in Frankreich.


    In den 90er Jahren bin ich aus Österreich kommend wegen meiner Zusatzversicherung in eine «befreundete» deutsche Privatversicherung eingestiegen. Bis 2000 habe ich in Freiburg im Breisgau gearbeitet, auch wenn ich ab Nov 1997 im Elsass gewohnt habe. Ab 2000 habe ich dann in Basel in der Schweiz gearbeitet (weiter in Frankreich gewohnt) und dort aber auch die deutsche Privatversicherung behalten, was zum damaligen Zeitpunkt akzeptiert wurde.
    Irgendwann in dien 2000er Jahren habe ich mich dann dazu entschlossen, bei der privaten Krankenversicherung auf ein Modell umzusteigen, bei dem ich in den aktiven Arbeitsjahren mehr an Beiträgen zahle, um dann in der Rente entsprechend weniger zahlen zu müssen. Gleichzeitig kam für Deutschland aber auch die Pflegeversicherung dazu, die ich auch bezahlen muss, obwohl ich weder in Deutschland lebe, noch dort arbeite.
    Die private Krankenversicherung hat mir aber versichert, dass ich auch als Ausländer Anspruch auf Leistungen habe, diese müssten dann allerdings von einem deutschen Arzt bestätigt werden.


    Seit Mitte 2018 bin ich jetzt nicht mehr in der Basler Gegend tätig, sondern in der französischen Schweiz, dort konnte ich die Gemeinde überzeugen, dass ich die deutsche Privatversicherung behalten kann. Der Vorteil: ich habe bisher mit der privaten Krankenversicherung gute Erfahrungen gemacht und wollte ich eine Schweizer Versicherung abschliessen, die mich sowohl unter der Woche in der Schweiz als am Wochenende in Frankreich versichert, wäre es ebenfalls sehr teuer.


    Dennoch, und Herr Hermann-Josef Tenhagen schreibt es auch in einem Artikel (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/pflegeversicherung-warum-es-fuer-privatversicherte-teurer-wird-a-1302368.html), wird es für Privatversicherte immer teurer.


    Dazu meine Frage: wenn ich jetzt mit Mitte 50er aussteige, gibt es für mich überhaupt eine Möglichkeit Beiträge zurückzuverlangen, sei es zur Pflegeversicherung, sei es der Anteil, den ich für eine Beitragserniedrigung im Alter bereits vor-bezahlt habe?


    Können Sie mir da helfen? Herzlichen Dank voraus!

  • Nein, man kann ggf. Anwartschaften erhalten.


    Beitragsentlastung lässt sich als Krankenhaustagegeld oder Pflegezusatzversicherung fortführen.


    Vollversicherung ggf. als Zusatzversicherung.


    Dabei ist aber wieder die Versicherungsfähigkeit zu beachten.


    Die Frage ist aber, ob sie das überhaupt verändern können und wenn ja, wie?


    Sie leben nicht in Deutschland und sie sind hier auch nicht erwerbstätig. Jetzt muss man schauen, wie und wo man Versicherungspflicht erzeugt.

  • Welchen Aufenthaltsstatus hast du denn in der Schweiz? G für Grenzgänger?


    Falls ja ist Gemeinde eigentlich nicht für die Beurteilung zuständig, ob du vom so genannten "Optionsrecht" (Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz) Gebrauch machen kannst. Das entscheidet jeweils der Kanton oder die Einrichtung KVG.
    Und als Grenzgänger kannst du in der Schweiz recht günstig die Grundversicherung abschließen, die auch Versorgung in Frankreich abdeckt. Zum Beispiel bei Helsana für CHF 230 p.M. (angenommener Arbeitsort Genf, Jahrgang 1960).


    Die Frage ist auch: Willst du jemals nach Deutschland zurück? Dann solltest du erst Recht schauen, dass du aus der PKV rauskommst und in die Schweizer KVG reinkommst, was in Deutschland (später) als GKV anerkannt wird.

  • Ich bin NICHT als Grenzgänger eingestuft sondern Permit B, weil ich eben mitten in der Schweiz arbeite, im französischen Teil. Und ja, Hier IST die Gemeinde zuständig und nicht der Kanton - das hat die Gemeinde auch durch meinen Fall erst erfahren.
    Mein Punkt ist: ich habe schon viel in die Vorabvorsorge eingezahlt, wenn ich jetzt aus der PV aussteige, waren diese ganzen Einzahlungen für die Katz und die Versicherung freut sich.
    Die Frage ist also: kann ich diese Vorabanzahlungen zurückbekommen?