Hilfe beim Ausfüllen für den Unterhaltspflichtigen

  • Hallo liebe Communitymitglieder,


    ich habe ein minderjähriges Kind (7 Jahre alt) für welches ich unterhalt bezahlen muss (notariell festgelegt). Ich war mit der Mutter des Kindes NICHT verheiratet.
    Auf Grund von meinem damaligen geringen Ausbildungsgehalt und anschließen immer wieder kehrender Arbeitslosigkeit war ich oft nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. Ich habe nun seit einiger Zeit einen neuen befristeten Arbeitsplatz und bin letztes Jahr mit meiner neuen Freundin zusammen gezogen.
    Nun soll ich eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen abgeben. Ich habe absolut kein Vermögen und kein anderes Einkommen, außer das aus meiner nichtselbständigen Tätigkeit.


    Bei Punkt 8 "Kosten der Unterkunft" soll ich die monatliche Kaltmiete und Nebekosten eintragen.
    Nun ist es allerdings so, dass der Mietvertrag nur auf meine Freundin läuft.
    Kann ich irgendwie nachweisen, dass ich ihr immer monatlich bar Geld dazu gebe?


    Oder kann es nun irgendwelche Nachteile für meine Freundin geben? Denn sie verdient relativ gut und hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Beamtin). So dass sie eventuell für meinen "lebensunterhalt" mit bezahlen muss? :/


    Sie hat mir schon so viel geholfen und mich Finanziell unterstüzt. Ich möchte ihr weitere finazielle Nachteile wirklich ersparen. ;(


    Für eineige hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. :)


    Liebe Grüße

  • Ich könnte mir vorstellen, dass ihr als eheähnliche Gemeinschaft geltet und das für die Steuer relevant sein könnte. An Unterhalt zahlst du aber nur das, was du persönlich leisten kannst. Die können doch nicht deine Freund oder Ehefrau für ein Kind heranzihen, mit dem sie offensichtlich verwandtschaftlich nichts zu tun hat.


    Und was den "Unterhalt" dir gegenüber angeht: Als Ehepartner ehältst du ja auch unabhängig ALG (wenn die Voraussetzungen gegeben sind). Zeig denen doch einfach die Überweisung der Miete von dir an sie (Kontoauszug). Dann sehen die, dass du Ausgaben hast wie jeder andere auch.

  • Hallo,
    also erstmal sollten Sie auf jeden Fall die Mietkosten angeben. Sie reduzieren ja Ihr unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen. Sie zahlen eine Untermiete an Ihre Freundin, auch wenn Sie nichts Schriftliches vereinbart haben.
    (Nur nebenbei – haben Sie die Zustimmung des Vermieters eingeholt? Ist wichtig!)


    Als Nachweis könnten Sie einen Zweizeiler aufsetzen, aus dem hervorgeht, wieviel Sie jeden Monat an Miete dazu zahlen. Den sollten Sie beide unterschreiben. Die förmliche Variante wäre ein Untermietvertrag. (Anbei ein Muster für einen Untermietvertrag: http://www.finanztip.de/filead…termietvertrag_Muster.pdf)
    Dann haben Sie im Zweifel keine Beweisprobleme.
    Es reicht aber auch aus, wenn Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einrichten und als Verwendungszweck Miete schreiben.


    Die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Ihrer Freundin führt nicht dazu, dass sie irgendwas zahlen muss, solange Sie sich selbst unterhalten können.
    Etwas anderes kann gelten, wenn Sie ALG II beantragen. Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sind vorrangig vor dem Staat zur Gewährung von Lebensunterhalt verpflichtet. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt daher bei Leistungsfähigkeit Ihrer Freundin und gemeinsamer Haushaltsführung dazu, dass Sie weniger oder gar keinen Anspruch auf ALG II haben.


    Solange Sie sich aber selbst unterhalten können, muss Ihre Freundin auch nichts zahlen – es hat keine negativen Auswirkungen für Ihre Freundin, wenn Sie die Untermiete im Vordruck für die Unterhaltsberechnung angeben.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Wow vielen herzlichen Dank für ihre Antworten :thumbup:


    Dann werde ich das mit dem Zweizeiler ersteinmal so machen und mit angeben, dass ich Miete bezahle :)

  • Gern geschehen! Freut mich, wenn du damit Erfolg hast! Ich denke, du wirst alles tun, um zumindest das, was möglich ist, zu zahlen.


    Schade, dass Familien mit Kindern nicht automatisch wesentlich mehr Gehalt und Zulagen kriegen... Das it leider eine Utopie.