Krankenversicherung der Rentner für Privatier

  • Hallo Finanztip Community,
    ich habe viel über die Krankenversicherung der Rentner gelesen.
    Eine Antwort auf folgendes Beispiel kann ich aber leider nicht finden:
    Eine Person ist von Ihrem 20. bis 50. Lebensjahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt und gesetzlich krankenversichert.
    Mit 50 hört sie auf zu arbeiten, wird Privatier, und versichert sich freiwillig gesetzlich weiter bis zu seinem 65. Lebensjahr.
    Nun beantragt diese Person mit 65 die gesetzliche Rente. Hat sie nun die Möglichkeit sich in der Krankenversicherung der Rentner zu versichern (und muss somit auf Mieten und Kapitalerträge fortan keine Beiträge mehr entrichten)?
    In den Texten ist immer die Rede von der zweiten Hälfte des ERWERBSLEBENS. Die Person ist zwar von 20-65 durchgängig gesetzlich Krankenversichert, aber in diesem Fall ist der Zeitraum 50-65 ja eigentlich kein Erwebsleben mehr....?!?
    Vielen Dank im Voraus
    Tea8tsch

  • Nein. Keine KVdR.


    Gesetzlich krankenversichert zu sein, ist kein Kriterium. Man darf auch nicht freiwillig versichert sein.


    Also zweite Erwerbslebenshälfte (20 + 65+x)/2 zu 90% pflichtversichert (nicht freiwillig!).
    Das Erwerbsleben beginn mit der ersten Arbeitsaufnahme und endet am Tag der Rentenantragsstellung.


    Kinder "bringen" neuerdings 3 Jahre für die KVdR.


    https://www.deutsche-rentenver…_blob=publicationFile&v=1

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • hallo johannes,


    danke für die schnelle Antwort und das Dokument der RV.


    Darin heisst es allerdings auf Seite 16:


    Als Vorversicherungszeiten für die Neun-Zehntel-Belegung rechnen sämtliche bei einer gesetzlichen Krankenkasse zurückgelegten Zeiten der
    − Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
    − freiwilligenVersicherung,....


    Das besagt doch aber das Gegenteil von dem, was du geschrieben hast, oder verstehe ich jetzt etwas falsch?

  • Hast Recht. Ich liege da falsch.


    Man muß nur in der Kasse sein, egal ob pflicht-, freiwillig oder familienversichert.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Aber erst einmal einen raus hauen - gell?


    Wenn man doch keine Ahnung hat, wieso sagt man dann etwas?


    Wer immer GKV war, der ist auch als Rentner Mitglied der KVdR!


    Nur wenn man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der PKV war, muss man etwas prüfen - das tut entweder ein Profi oder die DRV auf der Basis von AKTEN und FAKTEN - aber nicht die >Schwarmintelligenz< - DANKE!

  • Es ist noch anzufügen, dass die (zuletzt) zuständige gesetzliche Krankenkasse die Prüfung der Vorversicherungszeit vornimmt und es taggenau ausgezählt wird.


    Zudem ist das Datum des Rentenantrages entscheidend, nicht das des Rentenbeginns. Also kann man über die Terminvereinbarung für den Rentenantrag in einigen Fällen nich etwas regeln. (Aber nur, wenn die Voraussetzungen nur knapp nicht erfüllt werden.)

  • Wenn man immer in der GKV und nie in der PKV war, was bringt uns dann diese Information?


    ACHTUNG: und ohne exakte Akten zum Curriculum Vitae sowieso nichts!


    Wieso wird ständig Information gegeben, die nicht relevant ist, nicht gefragt wurde und vor allem niemals geprüft wurde?

  • Es ist noch anzufügen, dass die (zuletzt) zuständige gesetzliche Krankenkasse die Prüfung der Vorversicherungszeit vornimmt und es taggenau ausgezählt wird.


    Zudem ist das Datum des Rentenantrages entscheidend, nicht das des Rentenbeginns. Also kann man über die Terminvereinbarung für den Rentenantrag in einigen Fällen nich etwas regeln. (Aber nur, wenn die Voraussetzungen nur knapp nicht erfüllt werden.)

    Hallo,

    in dem Formblatt 0810 Absatz 4.3 zum Rentenantrag wird nach der Vorversicherung (Krankenkassen-Mitgliedschaft) gefragt. Die Angaben müssen "anhand von Bescheinigungen belegt werden können".

    Wie komme ich an diese geforderten Daten, wenn ich sie selbst nicht mehr nachvollziehen kann?

  • Hallo.


    Im Idealfall hat man Unterlagen parat oder weiß zumindest noch, bei welchen Krankenkassen man wann war.


    Die Welt ist nicht immer ideal, daher muss man sich mit dem behelfen, was da ist.

    Die aktuelle Krankenkasse weiß, seit wann man dort versichert ist und von welcher anderen Kasse man gekommen ist. Wenn alle Stricke reißen, fragen die sich von hinten nach vorne durch. Wenn man alle zwei Jahre die Krankenkasse gewechselt hat, dann ist das natürlich ein Riesenaufwand, den man gerne vermeidet. Daher ist die zuständige Krankenkasse sehr dankbar, wenn sie verwertbare Angaben bekommt.