Kürzung ALG1

  • Hallo Liebe Finanztip Gemeinde,


    kurz zu meinem Fall:


    Bin vergangenes Jahr arbeitslos geworden und habe aus steuerlichen Gründen nur einen Tag ALG1 bezogen und mich danach vom Bezug abgemeldet.
    Nun habe ich mich am 03.01 wieder beim Arbeitsamt persönlich gemeldet und einen neuen Antrag auf ALG1 gestellt. Dabei hatte ich angegeben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch 20 Stunden pro Woche maximal arbeiten kann.


    Nun wurde mir das ALG1 aufgrund dieser zeitlichen Einschränkung gekürzt. Habe mich schon beim Arbeitsamt gemeldet und hier wurde mir nur mitgeteilt, dass ich schriftlich Einspruch erheben kann. Ein erneuter Antrag oder die Änderung des Antrags sind nicht mehr möglich. Werde daher nun einen Einspruch verfassen.


    Hat jemand Erfahrung die mir eveentuell weiterhelfen könnten? Danke im voraus!

  • Das ALG wird Dir entsprechen prozentual gekürzt. Du kannst nur versuchen in deinem Widerspruch doch darauf hin zu wirken, dass du vom Pensum wie bei deiner letzten Arbeitsstelle dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

  • Vielen Dank für den Hinweis. Im erneuten Antrag war das anders formuliert. Da ich aufgrund einer ärztlichen Empfehlung hin gekündigt hatte wollte ich mit der zusätzlichen Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit erreichen, dass mein Antrag auch genehmigt wird. Das ich dadurch eine Kürzung erhalte war mir bei Antragsstellung auch nicht bewusst gewesen. Hoffe nun, dass mir der Widerspruch genehmigt wird.