Liebe finanztip-Community,
ich bin Neuling im ETF-Geschäft und habe mir nun einige ETFs zum Besparen zugelegt.
Nun unterscheiden sich ETFs in steuereinfach und steuerhässlich.
Meiner Auffassung nach müssen "dank" Vorabpauschale und Abgeltungssteuer keine Angaben in der Steuererklärung Formblatt KAP gemacht werden (es sei denn man versucht etwas davon wiederzuholen). Anders sieht es (anscheinend) bei ETFs bzw. Aktien aus, die im Ausland ihr Domizil haben.
Woher weiß ich, sofern mein ETF steuerhässlich ist (das schaue ich nach...), dass ich dann auch tatsächlich etwas in das FB KAP eintragen muss?
Wird hier der Steuerpauschbetrag von 801€ für Single ebenfalls in Anspruch genommen? Muss ich dafür dann nicht auch alle anderen relevanten Daten eintragen oder "bloß" die ausländischen?
Vielleicht kann mich jemand aus der Community etwas besser beleuchten?
Lieben Gruß.