Steuererklärung Formblatt KAP bei ETF

  • Liebe finanztip-Community,
    ich bin Neuling im ETF-Geschäft und habe mir nun einige ETFs zum Besparen zugelegt.
    Nun unterscheiden sich ETFs in steuereinfach und steuerhässlich.


    Meiner Auffassung nach müssen "dank" Vorabpauschale und Abgeltungssteuer keine Angaben in der Steuererklärung Formblatt KAP gemacht werden (es sei denn man versucht etwas davon wiederzuholen). Anders sieht es (anscheinend) bei ETFs bzw. Aktien aus, die im Ausland ihr Domizil haben.


    Woher weiß ich, sofern mein ETF steuerhässlich ist (das schaue ich nach...), dass ich dann auch tatsächlich etwas in das FB KAP eintragen muss?
    Wird hier der Steuerpauschbetrag von 801€ für Single ebenfalls in Anspruch genommen? Muss ich dafür dann nicht auch alle anderen relevanten Daten eintragen oder "bloß" die ausländischen?


    Vielleicht kann mich jemand aus der Community etwas besser beleuchten? :D
    Lieben Gruß.

  • Hallo @Kater.Ka, vielen Dank für die Willkommensgrüße.


    Da bin ich wohl ein paar veralteten Informationen hinterhergelaufen.
    Sorry, dass ich mich wohl nicht besser informiert habe.


    Habe erst letztes Jahr angefangen und habe bisher noch keine Steuerabrechnung o.ä. bekommen.


    Herzlichen Gruß!

  • Thesaurierer: In 2019 kommt auch nichts weil die Vorabpauschale erst am ersten Bankarbeitstag 2020 zufließt. Wenn Du erst 2019 angefangen hast kommt sie monatsgenau sofern Dein ETF eine Wertsteigerung hatte. Sollte im Laufe des Monats erledigt sein. Bei mir sind zwei da, eine fehlt noch.