Kapitalertragssteuer bei CosmosDirekt - jährlich oder nur bei Entnahme?

  • Hallo zusammen,
    verstehe ich es richtig, dass man bei allen CosmosDirekt-Produkten (insb. TagesGeld Plus, Flexibles VorsorgeKonto, und Flexibler VorsorgePlan aka besseres Sparbuch) keine Kapitalertragssteuer zahlt, bis man sich die Verträge auszahlen lässt? Ist folgende Beispielrechnung bei einem Zinssatz von 0,7%
    und einer Einlage von 100.000€ plausibel?


    Auf einem Bankkonto erhalte ich
    - nach einem Jahr 100.000€ * 0,7% = 700€ Zinsen pro Jahr. Freistellungsauftrag --> ich zahle keine Steuern.
    - nach einem weiteren Jahr 100.700€ * 0,7% = 704,90€ Zinsen pro Jahr. Freistellungsauftrag --> ich zahle keine Steuern.
    - etc, bis ich irgendwann über 800€ Zinsen bin. Erst dann zahle ich Zinsen, nach geschätzten 15 Jahren und nur auf den Teil der Zinsen, der 801€ übersteigt.


    Bei CosmosDirekt erhalte ich
    - nach einem Jahr 700€ Zinsen; da ich aber kein Guthaben entnehme, zahle ich auch keine Steuern.
    - nach einem weiteren Jahr 704,90€ Zinsen und zahle wieder keine Steuern.
    Im dritten Jahr entnehme ich all 11404,90€. Jetzt muss ich Kapitalertragssteuer zahlen, und zwar
    25% * (11404,90€ - 10.000€ - 801€) = 25% * 603,90€ = 150,98€


    Richtig verstanden?

  • Ich habe dort ein Tagesgeld Plus.
    Die Zinsen dort sind meines Erachtens steuerpflichtige Kapitalerträge, da sie in die eigene Verfügungsgewalt übergegangen sind.
    Es wird bei jeder quartalsweisen Zinszahlung auch entsprechend AbgSt, Soli und ggf. KiSt abgeführt.
    Man kann dort auch einen Freistellungsauftrag erteilen.



    Wie es bei den anderen Produkten dort aussieht, kann ich nicht sagen.

  • Ich habe dort ein Tagesgeld Plus. [...]
    Es wird bei jeder quartalsweisen Zinszahlung auch entsprechend AbgSt, Soli und ggf. KiSt abgeführt.


    Man kann dort auch einen Freistellungsauftrag erteilen.

    Danke, das ist interessant. Ich habe auch ein Tagesgeld Plus, aber erst seit Q4 2019. Die zum 31.12. gutgeschriebenen Zinsen kann ich zwar sehen, nicht aber ihren Einfluss auf den Freistellungsauftrag - dort sehe ich nur, dass mein Freistellungsauftrag für 2020 noch unangerührt ist. Bekommt man bei denen eine Steuerbescheinigung?

  • Danke, das ist interessant. Ich habe auch ein Tagesgeld Plus, aber erst seit Q4 2019. Die zum 31.12. gutgeschriebenen Zinsen kann ich zwar sehen, nicht aber ihren Einfluss auf den Freistellungsauftrag - dort sehe ich nur, dass mein Freistellungsauftrag für 2020 noch unangerührt ist. Bekommt man bei denen eine Steuerbescheinigung?

    Die zum 31.12. gutgeschriebenen Zinsen lassen den Freistellungsauftrag für 2020 unangerührt, weil sie noch 2019 zuzuordnen sind.
    Entweder hattest du noch Freistellungsbetrag übrig, oder es wurde Steuer abgezogen.
    Falls weder noch der Fall gewesen sein sollte (was ich nicht glaube), wärest du verpflichtet, sie in der Steuererklärung anzugeben und dort versteuern zu lassen.


    Und ja, eine Steuerbescheinigung bekommt man. Meine vom letzten Jahr ist auf den 15.01.2019 datiert.

  • Die zum 31.12. gutgeschriebenen Zinsen lassen den Freistellungsauftrag für 2020 unangerührt, weil sie noch 2019 zuzuordnen sind.


    Logisch. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich die Inanspruchnahme des 2019er Freistellungsauftrags nicht mehr sehen kann, weil einen Tag später der 2020er eingetragen wurde.


    Zitat

    Entweder hattest du noch Freistellungsbetrag übrig [...].


    Hatte ich.


    Zitat

    Und ja, eine Steuerbescheinigung bekommt man. Meine vom letzten Jahr ist auf den 15.01.2019 datiert.


    Perfekt, dann schaue ich da mal und lerne immerhin etwas über das Tagesgeld Plus. Danke sehr!


    Edit: Im Übrigen habe ich gesehen, dass das Tagesgeld Plus ein "Kapitalisierungsprodukt" ist, während die anderen beiden "klassische Rentenversicherung[en]" sind. Da kann es also durchaus anders sein.

  • @bers, im o.g. Beispiel wird bei Entnahme keine Steuer fällig, weil kein neuer Ertrag entsteht. Du hebst ja nur Geld ab, das Dir eh schon gehört und das in den Vorjahren steuerlich berücksichtigt wurde.

    Hallo und danke sehr - wie sicher bist Du Dir, dass das auch für Rentenversicherungen gilt?


    ich glaube nämlich, dass, wenn die Zinsen nicht in Form von einer "Barauszahlung" (Rz 14) entnommen werden, sie eher als "Verzinsliche bzw. rentierliche Ansammlung" (Rz 17) angesehen werden, und dann gilt:


    Beim Bonussystem (vgl. Rz. 16), bei der verzinslichen bzw. rentierlichen Ansammlung (vgl. Rz. 17) und bei der Schlussüberschussbeteiligung (vgl. Rz. 18) liegt ein Zufluss von Erträgen in der Regel erst bei Ablauf der Versicherungslaufzeit vor.

    https://www.bmf-lsth.de/esth/2…/Anhang-22a/I/inhalt.html, Rz 47

  • Von Rentenversicherung habe ich vorher nichts gelesen. Welches Produkt hast Du denn genau[..]?

    Noch keins :) Aber es geht um den Flexi­blen Vorsor­ge­Plan und das Flexi­ble Vorsor­ge­Konto von CosmosDirekt - das sind laut Versicherungsbedindungen "klassische Rentenversicherungen".

  • Danke für die klärende Nachfrage. Habe mir die Produkte angeschaut. Ich zitiere CosmosDirekt:


    "Der in der Versicherungsleistung enthaltene Kapitalertrag unterliegt der Einkommensteuerpflicht. Bei einer (Teil-) Entnahme/Kapitalabfindung sind auf den Kapitalertrag 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Steuerabzug unterbleibt, falls ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.


    Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von 12 Jahren (Mindestvertragsdauer) seit Vertragsabschluss ausgezahlt, ist der in der Versicherungsleistung enthaltene Kapitalertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig. Dieser hälftige Ertrag wird individuell versteuert."


    In meinen Worten: Wenn Du das Geld vorher rausnimmst, wird es wie Kapitalertrag besteuert. Wenn Du es wie eine RV durchziehst, kannst Du von der hälftigen Besteuerung profitieren.


    Deine ursprüngliche Frage, ob die Kapitalerträge jährlich oder erst bei Auszahlung betrachtet werden, ist sehr berechtigt. CosmosDirekt schreibt dazu:


    "Warum sollten Sie einen ausreichenden Freistellungsauftrag einrichten?
    Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragssteuer. Wir sind verpflichtet, 25 % Kapital­ertrags­steuer und 5,5 % Solidaritäts­zuschlag der Kapital­erträge Ihrer Anlage an das Finanzamt abzuführen. Haben Sie aber einen ausreichenden Freistellungs­auftrag eingerichtet, entfällt die automatische Besteuerung. Ihr Kapital wird somit nicht reduziert und Sie profitieren von einem größeren Zinses­zins­effekt. Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen eine solche Freistellung in gewissen Höchstgrenzen. Diese gelten pro Jahr und beziehen sich auf Ihre gesamten Kapitalerträge.

    • Einzelpersonen: 801 Euro
    • Ehepaare/eingetragene Lebenspartner: 1.602 Euro"

    Und da sie explizit vom Zinseszinseffekt schreiben, VERMUTE ich, dass die Erträge jährlich betrachtet werden sollen. Das würde zwar tatsächlich dem BMF-Schreiben widersprechen, aber sie meinen da wohl eine Lücke gefunden zu haben. Das würde ich mir explizit bestätigen lassen, von der Gesellschaft, einem Steuerberater oder über eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt.

  • Guter Fund, danke sehr! Dieser Text findet sich im Übrigen wortgleich auf mehreren Seiten, u.a. auch beim Tagesgeld, jeweils unter "Häufige Fragen", "Wie kann ich einen Frei­stel­lungs­auf­trag einrichten oder ändern?":
    https://www.cosmosdirekt.de/tagesgeld/#haeufige-fragen
    https://www.cosmosdirekt.de/vorsorgeplan/#haeufige-fragen


    Deswegen vermute ich, es geht hier nicht um Spitzfindigkeiten seitens CosmosDirekts, sondern eher um eine möglichst allgemeine Formulierung; ich vermute daher (leider) nicht, dass sich daraus schließen lässt, dass die Erträge jährlich versteuert werden. (Zinseszinsen kann es ja trotzdem geben, denn es gibt definitiv eine jährliche Zinsgutschrift - nur eben vielleicht nicht in Form einer Barauszahlung.) Das lasse ich mir noch mal bestätigen und gebe Bescheid.


    Danke bis hierher!

  • Hallo zusammen,
    ich hab dann noch mal die CosmosDirekt-Hotline bemüht (das hatte ich vorher schon mal - damals aber verstanden, dass Tagesgeld Plus und VorsorgePlan/Konto gleich behandelt werden). Das ist anscheinend nicht der Fall, wie wir hier schon erarbeitet haben. CosmosDirekt hat bestätigt, dass beim Tagesgeld Plus jährlich (quartärlich, aber sollte gleich sein) versteuert wird, bei den anderen aber erst bei Auszahlung. Auszahlungen kann man splitten (im Extremfall Dezember/Januar), um von Pauschbeträgen mehrerer Jahre zu profitieren. Falls das überhaupt relevant zum Auszahlungszeitpunkt. Ab 12 Jahren Laufzeit (oder ab 62 Jahren Alter) kann man die Auszahlung steuerlich als eine Rente behandeln lassen (hälftig und persönlicher Einkommensteuersatz).


    Steuerbescheinigungen gibt es tatsächlich noch, die kommen "noch im Januar".