Titel mit Quellensteuer in ein Depot ohne Freistellungsauftrag

  • Hallo zusammen,


    in dem Artikel "Quellensteuer - Was bei der Steuer auf ausländische Dividenden wichtig ist" https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/ wird fiolgender Tipp gegeben:


    "Tipp: Bündeln Sie Ihre Aktien aus Ländern mit Quellensteuerabzug in einem Depot und stellen Sie keinen Freistellungsauftrag. Nur dann wird die Quellensteuer angerechnet und verpufft nicht." (Mitte der Seite)


    Kann mir das jemand mal erklären, das verstehe ich nämlich nicht ganz. Am besten mit einem Beispiel. (Ich habe im Beispiel Aktien im Ausland und dort schlägt Vater Staat mit 25% (=15 + 10%) zu).


    Danke euch!
    Erkan

  • Der Satz macht keinen Sinn, meiner Meinung nach.


    Wenn man ausländischen Quellensteuerabzug (Annahme 15%, voll anrechenbar) hat, und keinen FSA gestellt hat, dann werden die 15% Quellensteuer sowie 10% Abgeltungssteuer abgezogen (zzgl. Soli und ggf KiSt).
    Hat man aber einen FSA gestellt, dann werden nur die 15% QS abgezogen und nichts weiter, da die AbgSt dann ja freigestellt ist.


    Davon abgesehen:
    Die anrechenbare ausländische Quellensteuer "verpufft" genau dann, wenn man depotübergreifend(!) gar keine Abgeltungssteuer zahlen musste, weil man es insgesamt im Kalenderjahr nicht geschafft hat, den Freibetrag zu überschreiten.


    Der Quellensteuertopf wird nicht ins Folgejahr übertragen, sondern zum Jahreswechsel genullt.
    Sollte man zum Jahresende noch anrechenbare, aber noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer im Topf haben, so wird einem die Bank automatisch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen und zuschicken.
    Dann kann man diese anrechenbare Quellensteuer noch in der Steuererklärung mit gezahlter AbgSt auf Kapitalerträgen bei anderen Banken verrechnen lassen (falls vorhanden...)



    Am einfachsten wäre es also, wenn man alles bei einer Bank hat, dort den FSA gestellt hat. Und soweit über den Freibetrag kommt, dass die Quellensteuer zur Anrechnung kommt. :)

  • Ich denke, der Satz hat dann Sinn, wenn man den Freistellungsauftrag in einem anderen Depot nutzt und in diesem Depot alle anrechenbare Quellensteuer mit Erträgen direkt verrechnet wird.


    Am Ende ist es aber nur eine unterjährige Optimierung, wenn man nicht bis zur Steuererklärung warten will.

  • Ich denke, der Satz hat dann Sinn, wenn man den Freistellungsauftrag in einem anderen Depot nutzt und in diesem Depot alle anrechenbare Quellensteuer mit Erträgen direkt verrechnet wird.


    Am Ende ist es aber nur eine unterjährige Optimierung, wenn man nicht bis zur Steuererklärung warten will.

    Warum sollte man es überhaupt derart aufteilen?


    Die meisten werden ja mit einem einzigen Depot starten. Und da wird auch alles direkt verrechnet.


    Der "Tipp" im Artikel suggeriert, dass eine Aufteilung besser/vorteilhaft sei.


    Aber eine steuerliche Vereinfachung ist nicht vorhanden (gegenüber "alles in einem einzigen Depot"), meiner Meinung nach. Und daher verwirrt dieser "Tipp" viele.




    PS: Wir reden dabei nicht davon, die unterschiedliche Gebühren, Orderkosten, usw. der verschiedenen Broker optimiert auszunutzen, sondern es geht hier rein um die steuerlichen Eigenheiten (bei einem vs. mehreren Depots in Deutschland).

  • Hallo zusammen,


    im Text zur Quellensteuer bezieht sich der Tipp tatsächlich auf einen Fall, in dem ein Sparer Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags erzielt. In dem Fall sagen wir, man sollte seinen Freistellungsauftrag für das Depot einsetzen, in dem zB Fonds oder andere Wertpapiere liegen, bei denen nichts verrechnet werden muss. Und das Extra-Depot mit den Dividenden auf ausländische Aktien ohne Freibetrag lassen, damit hier die Anrechnung direkt stattfinden kann.


    Grüße, Sara

  • Hallo @Sara,
    aber wo soll nun der Vorteil getrennter Depots sein?


    Wenn ich es richtig verstehe, läuft es doch so ab:


    1) Alles in einem Depot:
    Alle Erträge werden von Anfang an freigestellt, bis man die 801 EUR erreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die anrechenbare Quellensteuer im Topf geparkt, und nach diesem Zeitpunkt wird sie angerechnet.


    2) Separate Depots:
    a) Im quellensteuerfreien Depot wirkt der Freistellungsauftrag, allerdings dauert es hier länger, bis er ausgeschöpft wird.
    b) Im Depot mit quellensteuerbehafteten Aktien wird direkt von Anfang an (und das ganze Jahr über) jedesmal 10% deutsche Abgeltungssteuer und 15% ausländische Quellensteuer abgezogen.


    Auf das ganze Jahr (Jahressummen) betrachtet läuft es auf das gleiche raus. Ich sehe da keinen Vorteil.


    Hat man mit separaten Depots nicht sogar einen leichten Nachteil, weil man ggf. bis zu den Dividendenterminen der deutschen Aktien im Mai warten muss, bis dann endlich der FSA im quellensteuerfreien Depot greift?
    Also muss man mit getrennten Depots die deutsche Steuer schon früher zahlen als wie wenn man alles in einem Depot hätte, oder? Auch wenn der Unterschied gering ist.

  • Der Unterschied entsteht bei Kursverlusten.


    Beispiel: Du hast 3000 Euro Dividenden bekommen. Freisteller ist ausgeschöpft und QSt ist komplett verrechnet worden.


    Jetzt verkaufst du Aktien mit 100 Euro Kursverlust. Verluste aus Aktiengeschäften können nicht mit Gewinnen aus Dividenden verechnet werden. Wenn du jetzt denkst die 100 Euro Verlust kannst du im nächsten Jahr mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verechnen dann irrst du. Deine 100 Euro Verlust werden nämlich mit der ausländischen Quellensteuer verrechnet. Du hast auf einmal wieder 100 Euro offen im Topf "nicht verrechnete ausländische Quellensteuer" und dieser Topf wird zum Jahresende genullt.


    Bei zwei Depots hast du das Problem nicht. Die 100 Euro Veräußerungsverluste werden ins nächste Jahr übertragen wenn es in dem Depot nichts mit ausl. Quellensteuer zu verrechnen gibt. Hatte ich selbst erlebt.


    Ich denke @Sara hat den Tipp irgendwo abgeschrieben aber selbst nicht wirklich verstanden.

  • Hat man normal alles in einem Depot und man macht keine Kursverluste dann wird selbstverständlich die ausländische Quellensteuer verrechnet (wenn der Freisteller ausgeschöpft ist).


    Die Aussage dass "nur dann" die Quellensteuer verechnet wird wenn man zwei Depots hat ist großer Unsinn.


    Man braucht jedoch u.U. deutlich mehr als 801 Euro Dividenden um Freisteller und Quellensteuern komplett zu verrechnen. Das kann insgesamt 2002,5 Euro werden (2,5 * 801 Euro) wenn man ausschließlich US-Aktien mit 15% Quellensteuer im Depot hat. Real meist etwas zwischen 801 und 2002,50 Euro, je nach dem aus welchen Ländern die Dividenden stammen.


    Ggf. einfach Kursgewinne zusätzlich realisieren um die QSt zu verrechen.

  • @Towo,
    Ich bin nicht sicher, ob ich deine Ausführungen richtig verstanden habe...
    Aber von so einer "Umwandlung" von Verlusten aus Aktienverkäufen in anrechenbare ausländische Quellensteuer höre ich zum ersten Mal.
    Hast du da vielleicht eine Quelle zum Nachlesen, bitte?



    Ich glaube nicht, dass es sowas gibt, denn

    • ansonsten könnte es nie zu einer (bei Banken bis zum 15.12. optional anforderbaren) Verlustbescheinigung kommen, die einen verbleibenden Verlust aus Aktienverkäufen ausweist und der dann in Folgejahre vorgetragen wird.
    • ansonsten könnte es über den Umweg des Quellensteuertopfes dann in der Folge letztlich zu einer Anrechnung von realisierten Aktienverlusten mit sonstigen positiven Kapitalerträgen kommen. Und das ist ja eindeutig ausgeschlossen.



    Und im übrigen würde ich meinen, dass ein Verlust von 100 Euro (meiner Ansicht nach aber nicht von Aktien, sondern nur von sonstigen Kapitalerträgen) dann im Quellensteuertopf nicht mit 100 Euro, sondern mit 25 Euro auftaucht.

  • Vielleicht habe mich unklar ausgedrückt. Es ist quasi wie beim normalen Freisteller auch.


    Beispiel: Du machst im Mai 801 Euro Kursgewinne und hast ein Freistellungsauftrag über 801 Euro eingerichtet. Der Freisteller ist nun ausgeschöpft.
    Machst du nun im September im selben Depot 801 Euro Kursverluste so ist dein Freisteller wieder komplett offen und wenn du bis zum Jahrsende keine Einkünfte mehr hast kannst du nichts ins nächste Jahr mitnehmen.


    Hast du zwei Depots und überträgst vor dem Verkauf im September die Aktien auf ein Zweitdepot so landen die 801 Euro im Verlusttopf und werden ins nächste Jahr übertragen.