Nichtveranlagungsbescheinigung vs. Günstigerprüfung

  • Hallo liebe Community,


    ich bin 19 und noch ziemlich neu im Thema Steuern. Als Student habe ich kein festes Einkommen, allerdings ist es gut möglich, dass ich mir in den Semesterferien ein wenig Geld dazu verdiene (deutlich unter 9000€).
    Allerdings habe ich einen etwas größeren Betrag in einem Fond investiert (400€ des Pauschbetrags gehen dafür drauf) und habe einen kleineren Betrag + Sparplan auf einen ETF (thesaurierend) bei einem anderen Depot (hier sind die restlichen 401€ des PB) laufen.
    Nun habe ich bei Finanztip gelesen, dass sich (Punkt 2) als Student eine Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt. In Punkt 3 wird aber die Günstigerprüfung erwähnt, die ich bei der Steuererklärung anfordern kann.
    Nun meine Frage: Sind mein Lohn aus Ferienjobs + Kapitalerträge < 9000€, beträgt mein persönlicher Steuersatz 0%, richtig? Falls ja, dann unterscheiden sich beide Möglichkeiten doch nur darin, dass bei der NV die Steuern erst gar nicht gezahlt werden, wobei ich sie mir bei der Günstigerprüfung aktiv wieder zurückholen muss?


    Danke für eure Antworten, mir ist bewusst, dass die Frage sehr spezifisch ist :D

  • Hallo @Gelsenking, willkommen in der Community.


    Die genannten Werte sind etwas höher, da der Grundfreibetrag 2020 9.408 € beträgt und die 801 € dazu kommen.


    Ansonsten ist das richtig was Du schreibst. Ich würde dem Finanzminister allerdings keinen Kredit gewähren und eine NV beantragen.

  • Wow @Kater.Ka, danke für deine schnelle Antwort!


    Ich persönlich fühle mich bei der Günstigerprüfung irgendwie "sicherer", da ja das Finanzamt die Prüfung vornimmt, wobei im Gegensatz dazu ich ja bei der NV diese selbst zurückrufen muss, sobald ich über den Grundfreibetrag komme. Oder gibt es noch weitere Vorteile für die NV?


    Andere Sache: Egal mit welcher Methode: Diesen Tipp kann ich dann ja bis zu den von dir genannten 9.408€ + 801€ PB ausreizen, richtig? Wäre ganz schön praktisch, die Kursgewinne während der Studienzeit schon vollständig versteuert zu haben.

  • @Kater.Ka
    Perfekt, danke! Auch danke für den Hinweis, bin allerdings bei meinem Vater privat mitversichert. Werde ihn aber gleich fragen, ob es da eine Obergrenze für mich gibt. NV wird auch gleich beantragt!