Steuerklärung wenn Steuer nicht automatisch abgeführt wird?

  • Hallo zusammen,
    Ich habe mal eine Frage und hoffe man kann mir helfen.
    Ich bin ziemlich neu (seit 2019) auf dem Gebiet der ETFs , Tagesgeld und Festgeldkonten und weder ein Steuer noch ein Finanzexperte.


    Was genau muss ich in der Steuerklärung angeben, wenn ich
    1) ein Tagesgeldkonto bei der Rabo habe (Steuer wird automatisch abgeführt)
    2) ein ETF Depot bei comdirect (Steuer wird automatisch abgeführt)
    3) ein Festgeldkonto bei der Credit Agricole (Steuer wird NICHT automatisch abgeführt)


    Meine 801€ habe ich auf dem Tagesgeld und ETF Depot (und ein paar Euro auf dem Giro) verteilt.
    Bei dem Festgeld kann ich keinen Freistellungsbetrag angeben...


    Bekomme ich von der Credit Agricole. jetzt zum Angang des Jahres irgendeinen Beleg, den ich dann nur in mein Steuerprogramm abtippen muss?
    Muss ich auch die anderen Tagesgeld und Depot in der Steuererklärung angeben? Bekomme ich da auch eine Art Beleg/Zusammenfassung.
    Ich bin mir sicher, dass ich den Freibetrag von €801 aktuell nicht überschreite, aber wer weiß was in der Zukunft passiert.


    Ich wäre über eine Erklärung sehr dankbar!

  • Bekomme ich da auch eine Art Beleg/Zusammenfassung.

    Ja, das ist die sog. Jahressteuerbescheinigung. Dort sind die einzelnen Beträge den entsprechenden Zeilen auf dem Steuerformular zugeordnet. Beide genannten stellen das automatisch in der Postbox bereit.


    Was CA schickt weiß ich leider nicht. Die Zinsen sollten aber aus dem Kontoauszug ersichtlich sein.
    s.a. https://www.ca-consumerfinance.de/fragen-zu-ihrem-festgeld/ dann zum Punkt "Steuern und Kosten".

  • Bei den Erträgen, bei denen schon Abgeltungssteuer abgeführt wurde, ist deine Steuerschuld bereits abgegolten. Du musst sie nicht mehr erklären.


    Hast du Erträge, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, so musst du *diese* in der Steuererklärung angeben.
    Hierbei reicht es anzugeben, wieviel Freibetrag du bereits für die anderen (abgegolten vesteuerten) Erträge verbraucht hast (in Anlage KAP, Zeile 13). Der Rest des Freibetrag wird auf die bisher noch nicht versteuerten Erträge angewendet.


    Die Form der Steuerbescheinigung ist nur für deutsche Institute festgelegt.


    Bei Erträgen aus dem Ausland ist die Form der Bescheinigung völlig offen. Du musst dich hier selbst um einen entsprechenden Nachweis kümmern. Nimm das, was du dort bekommst. Auf was anderes hast du keinen gesetzlichen Anspruch. Im besten Fall sieht es so aus, wie die deutschen Bescheinigungen. Im schlechtesten Fall musst du Screenshots der Kontostände von Jahresanfang und Jahresende machen. Meistens bekommst du aber zumindest irgendeine Übersicht über die jährlichen Zinsen oder kannst danach filtern.