Freiwillig versichert / Beiträge Berücksichtigung von Werbungskosten

  • Ich bin momentan freiwillig versichert und habe meinen Steuerbescheid für 2018 bei der Krankenkasse eingereicht. Bei den Einkünften aus Vermietung hat sich leider aufgrund notwendiger Renovierungsarbeiten (vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt) und den damit verbundenen Ausgaben ein negativer Betrag ergeben. Die Krankenkasse weigert sich jedoch, diesen Betrag von den Einkünften abzuziehen und berechnet allein von den übrigen positiven Einkünften den Beitrag. Das führt dazu, dass ich Beiträge für Einkünfte zahlen soll, die ich in dieser Form nicht habe.
    Mein Einwand, dass nach den Grundsätzen des GKV Spitzenverbandes Einkünfte abzüglich Werbungskosten zur Beitragszahlung erhoben werden sollen (ausgeführt in §3.1b) wird grundsätzlich bejaht, jedoch sei das nur bis zu einer Grenze von 0 € je Einkunftsart so ( und genau dazu finde ich nichts). Meine Argumentation, dass meine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Einnahmensituation) eben durch diese tatsächlichen Ausgaben einen so hohen Beitrag nicht ermöglichen werden nicht anerkannt.
    Gibt es da eine Härtefallregelung ? Hat jemand Erfahrung mit dem Thema ? Die Ausgaben sind bei mir angefallen und schmälern mein verfügbares Einkommen. Ist die nur teilweise Berücksichtigung von Werbungskosten rechtens ? Ich finde dazu keine erläuternde Literatur, die Krankenkasse hat meinen Einspruch abgelehnt und keine Begründung außer der 0 € Regelung gegeben.
    Im Ergebnis führt diese Sichtweise zu einer Beitragszahlung auf für Renovierung aufgewandtes Einkommen. ???
    Würde mich über Antworten freuen ! Danke

  • Hallo.


    Dass die Krankenkasse so verfährt, überrascht mich jetzt nicht. Die Mindestbemessungsgrundlage hat ja auch nicht zwingend etwas mit den tatsächlichen Einkünften zu tun.


    Wenn der Widerspruch erfolglos geblieben ist, dann wäre ja noch der Gang zum Sozialgericht zu prüfen.
    Dort schätze ich die Chancen eher gering ein, aber meine Meinung muss da nicht ausschlaggebend sein.

  • Naja, es sollte hinter der Erhebung von Beiträgen schon eine nachvollziehbare Systematik erkennbar sein. Das man einen Mindestbeitrag erhebt macht sicher Sinn im Rahmen einer Solidargemeinschaft. Nur von nicht vorhandenen Einkünften Beiträge zu erheben und das dann nicht zu begründen bzw. mit nachvollziehbaren Anwendungsvorschriften o.ä. zu unterlegen ist für mich schwierig.
    Schade, dass dazu kein verertbarer Tip aus der Community gekommen ist.