Grundsteuerreform

  • Für NRW ist bisher noch keine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen worden. Ist die Erhebung ab 2020 trotzdem rechtmäßig oder sollte gegen den Bescheid für 2020 Widerspruch eingelegt werden und mit welcher Begründung?

  • Hallo @klapschie, willkommen in der Community.


    Rechtsberatung findet hier nicht statt, dazu bitte einen Rechtskundigen befragen.


    Nach meiner laienhaften Kenntnis werden die neuen Einschätzungen lt. Gesetz innerhalb 5 Jahren durchgeführt und die neue Grundsteuer ist dann erst ab dann zu zahlen . Ein Landesgesetz NRW ist nicht erforderlich, da es sich um eine Öffnungsklausel handelt, d..h. NRW könnte muss aber nicht.. Eine Suche auf den Seiten der Landesregierung hat nichts Aktuelles ergeben.