Muss ich in GKV?

  • Hallo,
    Folgende Situation. Geburtsdatum 8.3.66
    Angestellter bei 1 Arbeitgeber seit 36 Jahren. Seit 30 Jahren in PKV.
    Kündigung erhalten. Kündigungsfrist bis 31.12.20. Am 8.3. 21 werde ich 55.
    Küdigungsschutzklage läuft. Ich denke man einigt sich auf Aufhebungsvertrag mit Turboklausel.
    D.h. ich denke dass ich ab ca. 1.5.2020 wieder neuen Job habe, der aber unter Versicherungspflichtgrenze von 56250,- liegen wird.
    Ich möchte aber weiterhin in PKV bleiben!
    Ich befürchte aber, dass ich ab 1.5.20 keinenArbeitgeber finde, der ein G'ehalt zahlt welches über der Versicherungspflichtgrenze 56280,- liegt.
    Einen AG zu finden, der einen "Deal" mit mir macht und mir bis 8.3.21 ein entspr. hohes Gehalt zahlt, erscheint mir heikel.
    Berater von AOK sagt: Einzigste Chance ist, dass ich bis 8.3.2021 arbeitslos bleibe und mich während der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien lasse. Danach bin ich 55 und kann dann bei PKV bleiben auch wenn ich unter die Versicherungspflichtgrenze 56250,- falle.
    Bin ratlos - will nicht arbeitslos machen - Jobangebote für mich gibts einige - aber ob jemand über 56250,- zahlt??
    Hat jemand andere Idee wie ich bei PKV bleiben kann?

  • Schon lustig wie unterschiedlich doch die Sichtweisen auf ganz ähnliche Umstände sind.
    Ich war in ähnlicher Situation und empfand es als befreiend den Umstand nutzen zu können,
    um einen Wechsel von der PKV zurück in die GKV nutzen zu können, bevor die Grenze 55 Jahre erreicht ist.


    Trotz steigender Beitragslast im fortgeschrittenen Lebensalter, bist du aber glücklich bei der PKV, wirst entsprechende Gründe haben und möchtest dort bleiben.
    Mit einem Berater der AOK hast du gesprochen. Und was sagt der Berater der PKV? Die wollen doch bestimmt einen langjährigen Bestandskunden nicht freiwillig ziehen lassen müssen. Es gibt doch auch sog. Anwartschaftversicherungen. Solltest du wirklich in die GKV kommen und die Lebensumstände sich mittelfristig doch wieder zu deinen Gunsten ändern, könntest du ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in deine geliebte PKV.
    Spannendes Thema..