Vorsteuerabzug einer PV-Anlage mit Speicher - Wann ... ?

  • Guten Tag liebe Forenmitglieder,


    ich habe eine Frage zum Thema Vorsteuerabzug bei zeitgleicher Anschaffung einer PV-Anlage mit PV-Speicher. Wir planen die Anschaffung von PV + Speicher für das 1.HJ 2020. Die Hausaufgaben hierzu sind bereits in großen Teilen gemacht, aber ich wüsste gerne noch folgendes:


    Unsere Anschaffungskosten netto liegen bei gesamt ca. 23.000 EUR. Daraus resultieren weitere EUR 4.370,- MWST. Es empfiehlt sich also ein Vorsteuerabzug für die ersten 6 Jahre mit anschließendem Wechsel.


    Die Frage lautet:WANN können wir den Vorsteuerabzug geltend machen?


    1. Nach Anmeldung der Anlage beim Finanzamt und Erhalt der Steuernummer gefolgt von einer zeitnahen UST-Anmeldung? Hier geht es um mglw. 4 Wochen?


    2. Nach „Anklemmen der PV-Anlage durch den Versorger“ zur Einspeisung in das Stromnetz.? Das kann durchaus scheinbar bis zu einem halben Jahr dauern?


    3. Nach Ablauf von einem Zeitjahr nach Installation der Anlage, weil nur EINE UST-Anmeldung pro Jahr möglich oder gewünscht ist?



    Wie lange müssen wir denn auf unsere EUR 4.370,- verzichten? 1, 2 oder 3.


    Vielen Dank für Informationen hierzu. Wir sind uns nat. im Klaren darüber, dass hier dann anfallende Steuern wie Eigenverbrauch etc. gegenzurechnen sind.


    Beste Grüße aus Bayern, FP9