Vermögen bei Hartz 4

  • Hallo, wenn man Hartz IV bezieht, hat man ja ein Schonvermögen. Da ich 40 Jahre alt bin, sähe das bei mir so aus:


    Grundfreibetrag: 150 x 40 Jahre = 6.000,- €


    Freibetrag für einmalige Anschaffungen = 750,- €


    Altersvorsorge : 750 x 40 Jahre = 30.000,- €


    Wenn ich Geld in ETFs angelegt habe, zählt dieses Geld dann auch zum anrechenbaren Vermögen/Altersvorsorge? Was ist mit ETF-Sparpläne?


    Dann habe ich noch einen alten Rentenvertrag, der aber derzeit ruht bis zur Rente. Das heißt, ich zahle da zurzeit nichts ein.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Müsste ich im Notfall meine ETFs verkaufen, wenn diese einen höheren Wert als 30.000 Euro haben?

  • Hallo.


    Da ein ETF als Anlageprodukt so flexibel ist und jederzeit bei Bedarf verkauft werden kann, bin ich mir nicht sicher, ob der nicht als verwertbares Vermögen gilt und nicht als Altersvorsorge. Ich bin da eher skeptisch.


    In den entsprechenden Foren im Netz sollte sich vielleicht etwas dazu finden lassen. Ggf. gibt es auch Beratungsstellen, die in der Frage unterstützen könnten. (Bei uns nennt sich das "Arbeitslosenzentrum" und wird von den Gewerkschaften unterstützt.)

  • Hallo,


    ich empfehle einen Blick in die Fachlichen Hinweise der BA zu § 12: hier öffnet sich das PDF. Im Bereich der Randziffern 12.18 - 12.22 steht, welche Bedingungen eine Anlageform erfüllen muss, damit der Freibetrag von 750,- € pro Lebensjahr greift und ferner, was man bei Auslaufen eines Verwertungsauschlusses tun sollte.


    Ein ETF-Depot ist aufgrund der jederzeit möglichen Liquidierung leider nicht geeignet und gehört zur Summe der Werte, von denen die 150,- € pro Lebensjahr (und die einmaligen 750,- € für notwendige Anschaffungen) abgesetzt werden. Im Mantel einer Lebens- oder Rentenversicherung mit unwiderruflichem Verwertungsausschluss sähe das anders aus. Aber da hat man natürlich höhere Kosten mit.


    Giskard