Bausparkassen trennen sich von Kunden mit hohen Zinsen

  • Wir bekamen von der Aachener Bausparkasse Bescheid, dass unser Vertrag gekündigt wird, weil die Bausparsumme überschritten ist. Hierbei wurden die Bonuszinsen mit einberechnet. Somit wäre die Bausparsumme erreicht. Ohne diese Zinsen wäre der Vertrag noch nicht angespart. Ist es richtig, dass die Kasse die Bonuszinsen mit einrechnen kann, um die Summe zu erhöhen?

  • Wir bekamen von der Aachener Bausparkasse Bescheid, dass unser Vertrag gekündigt wird, weil die Bausparsumme überschritten ist. Hierbei wurden die Bonuszinsen mit einberechnet. Somit wäre die Bausparsumme erreicht. Ohne diese Zinsen wäre der Vertrag noch nicht angespart. Ist es richtig, dass die Kasse die Bonuszinsen mit einrechnen kann, um die Summe zu erhöhen?

    Dazu gab es kürzlich ein OLG-Urteil. Siehe hier:


    http://www.oberlandesgericht-c…arvertraegen--146895.html



    "2. Im Gegensatz dazu steht die zweite Fallkonstellation, in der der Senat die Kündigungen der Bausparkasse für unberechtigt erklärt hat. In diesem Fällen hatte die Bausparkasse unter Berufung auf § 488 Abs. 3 BGB die Kündigung erklärt, weil die Bausparsumme unter Einberechnung von Bonuszinsen nach ihrer Ansicht erreicht sei. Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt. Entscheidend für das Entstehen der Bonuszinsen sei eine Erklärung des Bausparers (Verzicht oder Kündigung). Seine Erklärung könne nicht durch die Bausparkasse ersetzt werden."



    Hier gibt's auf den letzten Seiten Aktuelles zur Thematik:





    Gruß
    Eagle Eye

  • Hallo zusammen,


    ich habe mehrfach Einspruch gegen die Kündigung meines zuteilungsreifen, aber noch nicht voll besparten Bausparvertrags bei der SH eingelegt, zuletzt unter Zitierung der sparerfreundlichen Urteile der jüngsten Zeit. Nun hat die Bausparkasse mit Verweis auf "eine Einzelfallprüfung" die Kündigung zurückgezogen und mich zur regelmäßigen Wiederbesparung aufgefordert.


    Ich nehme an, die Strategie ist nun, hartnäckigen Kunden erst einmal beizugeben, um publikumswirksamere Ereignisse, wie zB Urteile, zu vermeiden und eine höchstrichterliche Entscheidung abzuwarten. Sollte die pro Bausparkassen ausfallen, wird mir und anderen Fällen dann wohl die zweite Kündigung ins Haus flattern.


    Für mich ist die Sache aber erst einmal sehr positiv beendet.


    Danke für alle Hinweise und Tipps hier aus dem Forum, ohne diese hätte ich den Weg so wohl nicht erfolgreich beschritten! Ich drücke allen anderen die Daumen für eine ähnlich erfolgreiche Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche!


    Nicname

  • Hallo Nicname,


    Deinen früheren Beiträgen entnehme ich, dass der Vertrag nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 (10 Jahre nach Zuteilung) gekündigt wurde.


    Bei der Fortsetzung des Vertrages gilt es ja nun die Einzahlungen zu begrenzen, um noch möglichst lange die vertraglich vereinbarten Zinsen zu vereinnahmen, d.h. die Bausparsumme möglichst langsam zu erreichen.


    Dazu wäre zu prüfen, ob die Summe der bisherigen Einzahlungen nicht höher ist als die Summe der Regelsparbeiträge für die bisherige Laufzeit. Dann, meine ich, erkannt zu haben, kann man zunächst auf weitere Einzahlungen verzichten.
    Die Regelsparbeiträge kann die Bausparkasse erst dann wieder verlangen, wenn die zweite Summe erreicht ist.


    Interessant ist, dass die Hammer Richter in den drei Urteilen (10 Jahre) im Beitrag 108 vom
    4. Juli 2016 von Bausparfuchs verlinkt:


    "Die drei OLG Hamm Urteile sind online abrufbar:
    justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…4_15_Urteil_20160622.html
    justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…1_15_Urteil_20160622.html
    justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…8_15_Urteil_20160622.html"


    meinen, die Bausparer und die Bausparkassen hätten vereinbart, dass ab einem gewissen Zeitpunkt die Bausparverträge nicht mehr bespart werden sollten (brauchten oder dürften?), und deswegen nach Belieben des Bausparers ewig bestehen bleiben könnten.


    Dies halte ich für einen Schwachpunkt in den Urteilen des OLG Hamm (und vielleicht auch anderen abgeschriebenen) und eine Chance für die Revision.


    Im Umkehrschluss dürften dann Verträge, die regelmäßig bespart wurden, nicht 10 Jahre nach der Zuteilung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt werden können.


    Noch ein Tipp, das Erreichen der Bausparsumme etwas zu verzögern, ist, die Freistellungsaufträge auf Null zu reduzieren.
    Das geht rückwirkend für das ganze Jahr und bei BHW z.B. auch online.
    Die von der Bausparkasse an das Finanzamt abgeführten Steuern, Kirchensteuer und Soli von ca.28 % kann man sich im nächsten Jahr, wenn man noch 'Luft' hat, über die Steuererklärung wiederholen.


    berghaus 15.11.16

  • Hallo,


    mittlerweile habe ich eine sehr enttäuschende Antwort vom Ombudsmann erhalten. Er steht ja wirklich voll und ganz auf Seiten der Bausparkassen. Sein Schlichtungsvorschlag ist juristisch extrem einseitig.


    Man liest ja oft, dass bald mit einem BGH-Urteil gerechnet wird. Weiß jemand, wann das sein soll? Schon Mitte 2017?


    Weiß jemand, was aus der Petition geworden ist, d.h. wann sich der Bundestag damit beschäftigen will, ob die Verbraucherschutznorm § 489 BGB wirklich durch Unternehmen dahingehend angewendet werden darf, dass sich die Unternehmen vor den Verbrauchern schützen?

  • Hallo Fledolo,


    soweit ich weiß, hat die Regierung sich ausweichend geäußert.


    Eine Änderung der Gesetze könnte ohnehin nur in die Zukunft wirken.


    Über die Anwendung der bestehenden Gesetze auf die bisher abgeschlossenen Verträge entscheiden die Gerichte.


    Ohnehin haben die Bausparkassen zugelernt und in den letzten Jahren die Vertragsbedingungen für neu abgeschlossene Verträge laufend angepasst, so dass die Fälle Kündigung z.B. '10 Jahre nach der Zuteilung' oder wegen 'Erreichen der Bausparsumme durch Hinzurechnen der Bonuszinsen' gar nicht mehr auftreten werden.


    berghaus 20.11.16

  • Hallo Fledolo,


    soweit ich weiß, hat die Regierung sich ausweichend geäußert.


    Eine Änderung der Gesetze könnte ohnehin nur in die Zukunft wirken.

    Ja, es ging hier auch um meinen zweiten Bausparvertrag, der erst vor wenigen Jahren zugeteilt wurde.


    Bei der Frage zum BGH-Urteil ging es jedoch um meinen ersten Bausparvertrag, der bereits von der LBS gekündigt wurde.

  • Auch mir wurde seitens der Aachener mein Vertrag gekündigt. Begründung §313 und §314BGB.


    Bisher habe ich zuerst einen Widerspruch an die Aachener formuliert und jetzt liegt dsa ganze Verfahren beim Ombudsmann, welcher jedoch Zweifel an einer Schlichtung äussert da es angeblich keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Sachverhalt gibt.
    Bausparsumme sind 10000€ und aktuelles Guthaben ~2500€ da seit einigen Jahren die Einzahlungen geruht haben.


    Bin am überlegen, ob ich bei negativem Ausgang durch die Schlichtungsstelle Klage erheben soll. Es gab hier wohl schon einen nicht endgültig rechtskräftigen Erfolg vor dem AG Aachen und die vzbv hat inzwischen auch Klage erhoben.


    Ich werde weiter berichten.

  • § 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage
    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.


    § 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. (2) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
    (3) ....


    Das wurde aber schon irgendwo diskutiert.


    berghaus 14.08.17

  • @guemue


    Ich musste erst noch mal nachlesen, was in den BGB §§ steht, und habe zur Erleichterung für andere den Inhalt einfach kopiert und gepostet als Grundlage für weitere Diskussionen.


    Dann war ich zu faul, die Stelle rauszusuchen, wo das schon mal diskutiert wurde.


    Sonst nichts. :)


    berghaus 18.08.17

  • Ich hab den Bausparvertrag Fuchs-Rendite aus dem Jahr 2010. Leider habe ich keinen Vertrag mehr. Beim Aufsuchen der Sparda Bank, hat mich ein der Mann von Schwaebisch-Hall darauf aufmerksam gemacht, dass ich unbedingt die Treue-Prämie wahrnehmen soll, da ein Darlehen sowieso nichts bringt. Das stimmt bei den niedrigen Zinsen zur Zeit natürlich! Ich frahe mich nun, ob der Mann wirklich mein bestes im Sinn hat, oder das eine Masche ist, um mich aus dem Bausparvertrag rauszuwerfen. Da ich keine Dokumente zu diesen Vertrag besitze, wären diese für die Klärung dieser Frage sehr hilfreich!

  • Mein Rausschmiss (BHW) ist ja nun schon 4 Jahre her, da kommt man langsam aus der Materie raus.....aber "rausgeschmissen" (gekündigt) wird man ja frühestens 10 Jahre nach Voll- oder Übersparung der Baussparsumme, wenn ich mich richtig erinnere. Das dürfte beim Vertragsbeginn 2010 noch nicht so weit sein!? Die Treueprämie wird wohl ein Zusatzzins bei Verzicht auf das Darlehen sein, genaues kann aber nur ein Blick in die Originalverträge zeigen.
    Möglicherweise meint es der Schw.-Hall-Mann nur gut, in dem er zum Darlehensverzicht (->Treueprämie?) vor Vertragsbeendigung rät. Bei mir hat die "Vetragsändeung" einen Tag vor der "Zwangsbeendigung" noch eine fünfstellige Zusatzsumme erbracht!
    Wenn hier keiner einen "baugleichen" Vetrag zum Vergleich hat, hilft wohl nur die Anforderung von Kopien vom Anbieter....

  • Es kann 10 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden, nicht erst 10 Jahre nach Vollbesparung.
    Kommt auf deine Bausparsumme und deine Sparbeiträge an, wann das h


    Die Bedingungen kann man evtl. auch direkt beim Vertragspartner (Schwäbisch Hall) oder dem entsprechenden Betreuer bekommen.


    Alternativ sind sie sicherlich auch im Internet auffindbar. ;)

  • Also nach dieser Übersicht: https://www.google.com/url?sa=…Vaw2I7Ia_itwkNy8FF7AWON6e
    muss man wohl, wenn man die Treueoption gewählt hat, sich das Bauspardarlehen zuteilen lassen und dann den Verzicht hierauf erklären, um auch die Treueprämie zu bekommen.
    Das geht allerdings erst, nachdem man erklärt hat, die Treueoption zu wünschen und dann ein Jahr gewartet hat.
    Soweit das noch nicht geschehen ist, würde ich laienhaft sagen, das kann nicht schaden. Dann ein Jahr warten und dann die Annahme der Zuteilung erklären und auf das Bauspardarlehen verzichten.


    Ich würde einfach mal bei der Bausparkasse nachfragen, ob die die Bedingungen noch haben. Die sollen dann auch direkt erklären, wie das abläuft. Muss man dann ja nicht direkt machen. Allerdings, wenn man die Treuoption noch nicht erklärt hat, muss der Vertrag noch mindestens ein Jahr laufen.


    Die Bausparkassen sind schließlich der Ansicht, bei Vollbesparung kann man nicht mehr verzichten, weil man dann keinen Anspruch mehr auf ein Bauspardarlehen hat.


    Also wenn eh innerhalb des nächsten halben Jahres die 10 Jahre seit Zuteilung vorbei sind, oder der Vertrag innerhalb von 1 Jahr voll bespart sein wird, wird das nix mehr mit der Treueprämie, wenn die Option noch nicht erklärt wurde.


    meine Meinung

  • @fredo47 ok, ja, 10 Jahre Zuteilungsreife. Bin schon langsam wieder aus der Thematik raus.....


    @Bonnie29 Die Bedingungen für die Bonuszinsen sollte man schon voll im Blick haben, es kann einen "riesigen" Unterschied ausmachen.....Man hatte mir zum Glück wenige Tage vor der Zwangsbeendung des Vertrages eine Abrechnung geschickt in der der Bonus nicht enthalten war. So konnte ich in buchstäblich letzter Sekunde ein Fax mit dem Darlehenverzicht senden. Erstdaraufhin habe ich eine Korrekturrechnung bekommen!

  • Ich hab den Bausparvertrag Fuchs-Rendite aus dem Jahr 2010. Leider habe ich keinen Vertrag mehr. Beim Aufsuchen der Sparda Bank, hat mich ein der Mann von Schwaebisch-Hall darauf aufmerksam gemacht, dass ich unbedingt die Treue-Prämie wahrnehmen soll, da ein Darlehen sowieso nichts bringt. Das stimmt bei den niedrigen Zinsen zur Zeit natürlich! Ich frahe mich nun, ob der Mann wirklich mein bestes im Sinn hat, oder das eine Masche ist, um mich aus dem Bausparvertrag rauszuwerfen. Da ich keine Dokumente zu diesen Vertrag besitze, wären diese für die Klärung dieser Frage sehr hilfreich!


    Es kann 10 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden, nicht erst 10 Jahre nach Vollbesparung.
    Kommt auf deine Bausparsumme und deine Sparbeiträge an, wann das h


    Die Bedingungen kann man evtl. auch direkt beim Vertragspartner (Schwäbisch Hall) oder dem entsprechenden Betreuer bekommen.


    Alternativ sind sie sicherlich auch im Internet auffindbar. ;)

    Ein Mitglied des Aufsichtsratesf von Schwäbisch Hall ist zugleich Vorstandsvorsitzender der BSQ. Sie können davon ausgehen, dass keiner dieser Leute "Ihr Bestes" im Sinn hat (es sei denn, das wäre "Ihr Geld").


    Es kommt auf den Vertrag an, ob die Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilung kündigen darf. Eine Ausnahme liegt zum Beispiel vor, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der Bausparer z.B. im Fall eines (zeitlich begrenzten) Verzichts auf das zugeteilte Bauspardarlehen und nach Ablauf einer bestimmten Treuezeit einen (Zins-)Bonus erhält. Liegt eine solche Situation vor, kann die Bausparkasse erst 10 Jahre nachdem der Kunde die Voraussetzungen für den Bonus erfüllt hat kündigen. .

  • Hallo,
    ich habe einen alten LBS Bausparvertrag, den ich wohl seit 10 Jahren nicht mehr aktiv bespare.
    Jetzt wurde mir eine Kündigung ausgesprochen.
    Es handelt sich um einen Vertrag "B1 / LBS-VARIO mit B"


    2,5% Zins + 1,5% Bonuszins


    Wie würden Sie hierbei vorgehen?