VHS Dozenten: Werbungkostenpauschale, Krankenversicherung und Übungleiterpauschale

  • Guten Tag,
    ich bin VHS Dozentin. bis jetzt habe ich weniger als 5000 Euro im Jahr brutto verdient, habe aber die Möglichkeit, ab 2015 mehr zu arbeiten und zu verdienen.
    Die Frage ist: bis wie viel lohnt es sich zu verdienen, so dass ich selber nicht die Krankenversicherung zahlen muss (bis heute ist mein Mann der Hauptversichert)?
    Und was für eine Rolle spielt Übungsleiterpauschale von 2400 Euro für die Krankenversicherung?
    z.B. wenn ich 8000 im Jahr verdiene:
    7800-2400=5400, und für ein Einkommen von 5400 soll ich nicht KV zahlen,...oder ?( ?


    Ausserdem:
    ich habe irgendwo gelesen, dass ich trotz Übunsleiterpauschale, Werbunskostenpauschale von 25% nutzen kann.
    D.h.
    z.B. 7800-2400= 5400
    25% * 5400 = 1350
    also 1350 können nicht versteuert werden? Auch bei der Krankenversicherung?
    vielen vielen Dank!!!!!!!

  • Hallo laura,


    soweit mir bekannt ist, spielt die Pauschale keine Rolle für die Sozialversicherung. Und ja, die 25% können genutzt werden, aber dann eben auch maximal nur diese Prozentzahl. D. h. wenn Sie Aufwendungen für die Tätigkeit von 1.000 Euro hatten, können Sie nur bis zu 250 € absetzen.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska, und vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Irgendwo habe ich aber gelesen:
    "Nebenverdienste von Ausbildern, Dozenten, Erziehern, Künstlern oder Pflegern
    sind in vielen Fällen steuer- und sozialversicherungsfrei: Der Freibetrag
    beläuft sich seit dem Jahreswechsel 2013 auf immerhin 2.400 Euro pro
    Jahr".
    Ist aber Krankenversicherung eine art Sozialversicherung?
    Beste grüße,
    Laura

  • D.h (hoffentlich...), dass die 2400 Euro Übungleiterpauschale sozialversicherungsfrei, so dass ich KV nur über den restichen Einkommen zahlen muss, und dass auch minus Werbunskostenpauschale? Danke!!!