Immobilie gekauft: Mit BGH-Urteil kann man die Maklerprovision zurückholen

  • Inzwischen gibt es zu diesem Thema ein weiteres Urteil, das die grundsätzliche Ausrichtung des BGH bestätigt: Wenn der Immobilienmakler den Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt hat, dann hat er keinen Anspruch auf Provision:


    BGH-Urteil: Immobilienmakler ohne Provisionsanspruch


    Hier auch ein interessanter Bericht aus der Praxis. Offenbar vergleichen sich viele Immobilienmakler und verzichten zumindest auf einen Teil der Provision, weil sie Angst vor negativen Gerichtsurteilen haben:


    Falsche Information zum Widerruf: Immobilienmakler verliert Provision

  • Das könnte für alle interessant sein, die eine Immobilie ge- oder verkauft haben und dabei eine Provision an einen Immobilienmakler gezahlt haben. In vielen Fällen lässt sich diese Provision im Laufe eines Jahres zurückfordern.


    BGH-Urteil macht´s möglich: So sparen Sie die Maklerprovision

    Ganz große Nummer!!


    Für mich ein unverschämtes Handeln! Eine unmögliche Art des Menschseins, aber zum Glück gibt es Karma!


    Möchte mal die Begründung dafür haben, pauschal so zu handeln, das pauschal so kundzutun!

  • Hallo Thomas,


    ist das nicht vergleichbar mit dem Widerrufsjoker bei jeglicher Art von Geschäft wo die eine Seite es versäumt hat, den gesetzlichen (Informationens)Pflichten nachzukommen?

    Ich kann da jetzt nichts unverschämtes finden, auf die aktuelle Rechtssprechung hinzuweisen. Oder übersehe ich da etwas?

    moralisch mag man das anders bewerten. Aber juristisch ist der Fall doch klar.


    Gruß

    TradeAttack

  • Guten morgen,


    kann das ein Argument sein? Die Makler die ich kenne, müssen jetzt keineswegs um Ihre Existenz bangen. Aber der Vergleich mit Bankern ist schon naheliegend. So manch einer hat nicht mehr geleistet als sich zwischen zwei Vertragspartner zu drängen, mit dem Ziel die Kosten weiter hoch zu treiben. Das Geschäft wären auch ohne sie problemlos zustande gekommen. Zufälligerweise ist das auch noch oft die Ehefrau oder eines der Kinder.

    Natürlich gibt es auch die andere Seite. Wenn eine Vereinbarte Leistung zufriedenstellend erbracht wurde, ist selbstverständlich auch eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

    Das Image der Immobilienmakler ist ähnlich wie das von Bankern oder online Werbung. Ich denke das hat sich nicht ohne ihr eigenes Zutun so entwickelt.


    Gruß

    TradeAttack

  • Das, die Arbeit und den Nutzen so negativ darzustellen, diese Einstellung zu der Arbeit zu haben, dies auch noch so pauschal, zeigt den wahren Hintergrund ihres pauschalen "Angriffs", das kann es nicht sein.


    Ich finde, da so vieles im Argen liegt, wenn ein Makler seine Finger im Spiel hat, man sollte dann im Vorfeld einen Arsch in der Hose haben und die Dienstleistung des Maklers erst gar nicht in Anspruch nehmen, sprich nichts kaufen, was von diesem Lumpen angeboten wird!!


    Wie dem auch sei, ich verurteile deine pauschale Aussage, deinen Angriff gegen die Maklerschaft, denn das ist einer! Einfach nicht zu Ende gedacht, nur der eigene Profit, hier Wiedererlangung der Courtage, nicht minder schlechte Einnahmegedanken, als es der "schlimme" Makler getätigt hat, wenn er sich seine Courtage erschlichen hat!!


    So funktioniert das Ding nicht, das fällt Menschen (Karma) auf die Füße! Glaube mir ;);):saint:

  • Zitat

    Ich finde, da so vieles im Argen liegt, wenn ein Makler seine Finger im Spiel hat, man sollte dann im Vorfeld einen Arsch in der Hose haben und die Dienstleistung des Maklers erst gar nicht in Anspruch nehmen, sprich nichts kaufen, was von diesem Lumpen angeboten wird!!

    ich kann dir nicht mehr folgen. Was denn nun? Lumpen oder arme Opfer die jetzt unrechtmäßig ausgeplündert werden.

    Und meine persönliche Erfahrung ist die, das es sich keineswegs um einen Einzelfall handelt. Aber das liegt vermutlich auch daran, das ich nahezu jeden Tag mit dieser Berufsgruppe zu tun habe.


    Gruß TradeAttack

  • Ist die Widerrufsbelehrung allerdings Bestandteil des Inserates bei Immo Scout, bzw. in diesem integriert - was meistens der Fall ist - dann muss die Widerrufsbelehrung nicht zwingend Bestandteil des Exposés sein, was sich aus Immo Scout abbilden lässt.

  • Kann bestätigen, dass die IG Widerruf gute Arbeit leistet. Ich habe mit denen zusammengearbeitet. Wir haben uns mit dem Makler verglichen, sogar ohne Prozess und Gericht. Es gab zwar nicht die ganze Provision zurück, aber einen ordentlichen Teil davon.