außerhäusliches Arbeitszimmer nur TEILWEISE absetzen?

  • Guten Tag, ich bin Kleinunternehmerin, versichert bei der KSK. Mindesteinkommen ist hier 3900 Euro (um in der KSK zu bleiben). Ich möchte gerne meine (außerhäusliche) Arbeitswohnung absetzen in der EÜR, damit mein Gewinn nicht "zu hoch" ist (ab 5200 Euro fallen zB IHK Gebühren an).


    Ich weiß, ich kann rechtlich gesehen alle Kosten (Miete, GEZ, ...) absetzen. Nur verdiene ich nicht immer genügend, dass nach einem Abzug aller (Arbeitswohnung-)Kosten noch die geforderten 3900 Euro Gewinn im Jahr übrig bleiben würden.


    Meine Frage daher: Kann ich die Arbeitswohnung (1-Raum-Wohnung, Miete 350 Euro, Miete inkl. NK (GEZ; Internet, Strom...): 420 Euro ) auch nur teilweise absetzen?
    >> zb einen Stundenzettel schreiben und nur 3 Tage die Woche offiziell dort arbeiten? (und daher dann nur ca. 100 Euro Mietkosten anzunehmen etc)?


    Könnte ich das jedes Jahr beliebig anpassen (zB nur 2, 3 oder alle 5 Tage gearbeitet... je nachdem wie hoch mein Umsatz im Jahr war - je höher, desto mehr Kosten kann/will ich absetzen)
    Oder welchen Trick gäbe es noch? Könnte man nur die Nebenkosten (Internet, GEZ...) absetzen nicht aber die Miete?


    Vielen Dank schon einmal für die Bemühungen um eine Antwort.

  • Hallo.


    Da sollte sich wohl ein Steuerberater mit befassen.


    Auf der anderen Seite müsste man abprüfen, was alles an der Versicherung über die Künstlersozialkasse dranhängt und ob es tatsächlich ein Beibruch wäre, wenn die Versicherung für ein Jahr entfiele.
    Die Anwartschaften auf Altersrente sind nicht so gewaltig, aber die Absicherung hinsichtlich Erwerbsminderung müsste man sich anschauen.
    Wenn Familienversicherung bestehen würde, wäre das auch mit zu bewerten.