Wer darf riestern? Wer erhält Kinder-Bonus?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,



    aufgrund Ihres Artikels zur Riester-Rente habe ich eine Frage, speziell "Wer darf riestern?"
    Der Hintergrund meiner Frage ergibt sich aus folgender Lebenssituation:



    Ich, Arbeitnehmer, 2 Kinder, nicht verheiratet.
    Bis Ende 2018 lebte ich mit meinen Kindern und der damaligen
    Lebenspartnerin (zugleich Mutter der gemeinsamen Kinder) zusammen in
    einem Haushalt. Es gibt seid langer Zeit einen Riestervertrag auf meinen
    Namen, die Kindergeldauszahlung erfolgte ebenfalls auf
    meinen Namen. So wurde Jahr für Jahr der Kinderbonus beantragt und dem
    Vertrag gutgeschrieben.



    Seid 2019 leben wir getrennt, die Kinder haben den Hauptwohnsitz bei der
    Mutter. Aufgrund meiner Recherchen musste ich feststellen, dass der
    Kinderbonus beim "Riestern" an den Empfänger des Kindergeldes geknüpft
    ist. Da wir uns friedlich getrennt haben, nahmen
    wir keine Änderung beim Kindergeldbezug vor, so dass Dies weiterhin zu
    meinen Händen ging. (Diesen Betrag habe ich dann 1:1 an die Mutter
    weitergereicht).
    Da die Mutter auch weiterhin keinen Riestervertrag abschließen wollte,
    sah ich dies als logischen Weg um keine Prämie zu verschenken.
    Nun hat sich aber nach 2-3 Monaten das Amt gemeldet, da ich aufgrund des
    geänderten Hauptwohnsitzes der Kinder keinen Anspruch mehr auf
    Kindergeldauszahlung habe. Daraufhin wurde die Auszahlung auf die Mutter
    geändert.
    Nun stellt sich für mich erneut die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt
    trotzdem den Bonus meinem Riestervertrag offiziell gutschreiben zu
    lassen.


    Eine Verzichtserklärung der Mutter wäre kein Problem.
    Zudem habe ich gelesen, dass das Kindergeld grundsätzlich beiden Eltern
    (geteiltes Sorgerecht) zum gleichen Teil zu steht und so ja auch beim
    Thema Unterhalt berücksichtigt wird.
    Darum halte ich es nicht für korrekt, dass nur der tatsächliche
    Zahlungsempfänger des Kindergeldes die Möglichkeit auf den Bonus hat.



    Liege ich mit meiner Recherche tatsächlich richtig? Welche Möglichkeiten
    gibt es evtl. noch, außer dass die Mutter einen separaten Vertrag
    abschließt?




    Gerne würde ich mich über eine Antwort freuen.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo.


    Bei der spontanen Betrachtung des Sachverhalts komme ich zu dem Schluss, dass für Sie keine Möglichkeit besteht, die Kinderzulage zu erhalten.


    Vielleicht sieht es nach etwas Recherche anders aus, aber da bin ich eher skeptisch.


    Ich schaue einmal, was sich herausfinden lässt.

  • Hallo,


    ja, ich würde mich sehr freuen, wenn ich hierzu erneut etwas hören würde.
    Vielen Dank vorab.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Tut mir leid, in der Hektik des Alltags...


    Also ich habe immer wieder den Grundsatz "Wer das Kindergeld bekommt, der bekommt auch die Kinderzulage, es sei denn es wird auf den Partner übertragen." gefunden, sonst nichts.
    Die Übertragung ist nur bei Ehegatten möglich, soweit meine Recherchen.


    Ich bedauere, dass ich keine positivere Mitteilung machen kann.