Prämiensparen flexibel

  • Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
    sehr geehrter Her Tenhagen,
    Sie haben sich u.a. im Internet zu den Kündigungen der
    Prämiensparverträge flexibel, einer Zinsnachrechnung dieser Verträge und
    der Verjährungsfrist bei Einsprüchen geäußert.
    Uns wurden zwei dieser Verträge zum Jahresende von der Sparkasse
    gekündigt, dem haben wir prompt widersprochen und uns auch an die
    Schlichtungsstelle der Sparkassen in Berlin gewandt. Diese hat die
    Kündigungen aufgrund der einschlägigen Urteile als rechtens gewertet.
    Damit sind wir nicht einverstanden.
    Bei unserer Recherche im Internet habe ich den Musterbrief zur
    Zinsnachrechnung dieser Verträge gefunden und ihn an die Sparkasse
    geschickt. Die Antwort war mehr oder weniger, dass hierfür die
    Verjährung schon eingetreten sei. Dennoch hat die Sparkasse eine
    Nachberechnung für zehn Jahre für die seit 1993 und 1997 bestehenden
    Verträge vorgenommen. Vergleichsweise ohne gerichtliche
    Auseinandersetzung hat die Sparkasse eine Zinsnachzahlung für die
    letzten zehn Jahre von ca. 1.500,- € vorgeschlagen. Bis zum 11.02.2020
    hat sie uns hierfür eine Frist gesetzt.
    Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Da die Rendite der Sparverträge
    jetzt nur noch bei knapp über einem Prozent liegt, werden wir wohl gegen
    die Kündigungen wegen der Anwaltskosten nichts mehr unternehmen. Doch
    gegen die vorenthaltenen Zinsen, von denen wir erst jetzt nach Kündigung
    der Verträge erfahren haben, würden wir durchaus gerichtlich vorgehen,
    wenn das sinnvoll ist.
    Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns bezüglich unseres Anliegens Ihre Einschätzung mitteilen könnten.Prämiensparen