Innogy legt Fallstricke bei der Kündigung von Strom- und Gasverträgen

  • Hallo Allerseits,


    im aktuellen Finanztipp-Newsletter war ja über obiges Thema zu lesen. Danach beginnt bei Innogy der Vertrag mit dem Datum der Vertragsbestätigung (Auftragsbestätigung?) und nicht, wie sonst üblich mit dem Lieferbeginn.


    Ich werde seit dem 01.01.2020 von Innogy mit Strom beliefert. Folgende Vertragsdaten liegen zu Grunde (lt. Vertragsbestätigung):


    Datum der Vertragsbestätigung: 26.09.2019
    Vertragslaufzeit: 12 Monate
    Lieferbeginn: 01.01.2020
    Nächstmögliches Kündigungsdatum: 31.12.2020
    Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit
    außerdem ist ein Einmalbonus vereinbart, bei 365 Tagen durchgängiger Belieferung


    Ein konkret benannter Vertragsbeginn ist weder der Vertragsbestätigung, noch den AGB's zu entnehmen.
    Ich möchte zum 01.01.2021 den Stromlieferanten wechseln.
    Wenn ich den Innogy Vertrag am 01.09.2020 zum 31.12.2020 kündige, müsste ich doch die Kündigungsfrist eingehalten haben und auf der sicheren Seite sein?


    Meine zweite Frage betrifft den Bonus. Dazu sind bei Innogy zumindest missverständliche Aussagen zu lesen. Lt. Vertragbestätigung wird der Bonus nach 365 Tagen durchgängiger Belieferung gezahlt. In den FAQ's von Innogy ist zu lesen, dass der Bonus nicht gezahlt wird, wenn innerhalb der Vertragslaufzeit gekündigt wird. In den AGB's steht, dass der Bonus nicht gezahlt wird, wenn der Vertrag innerhalb der Vertragslaufzeit beendet wird.



    Da ich ja 365 Tage beliefert werde, gehe ich mal davon aus, dass der Bonus gezahlt wird?


    Sorry, ist ein wenig lang geworden.


    Viele Grüße, mastermind