Hallo,
meine Frau und ich möchten gerne unsere Restschuld vorzeitig begleichen unter Inkaufnahme der
Vorfälligkeitsentschädigung.
Nach einem Telefonat mit unserer Sparkasse bekam ich im ersten Gespräch die Antwort, daß ich
für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Rechnung erhalten würde und diese
begleichen müsse. Dieses habe ich dann in Auftrag gegeben.
Wenige Stunden später rief mich die Dame wieder an und teilte mir mit, daß eine vorzeitige
Ablösung nicht möglich sei.
Ist das so ?
Das Darlehn haben wir Anfang 2015 abgeschlossen.
Anbei auch zwei Ausschnitte des Darlehns.
Über eure Antworten würde ich mich freuen.
SG