vorzeitige Kündigung eines Immobiliendarlehns

  • Hallo,
    meine Frau und ich möchten gerne unsere Restschuld vorzeitig begleichen unter Inkaufnahme der
    Vorfälligkeitsentschädigung.
    Nach einem Telefonat mit unserer Sparkasse bekam ich im ersten Gespräch die Antwort, daß ich
    für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Rechnung erhalten würde und diese
    begleichen müsse. Dieses habe ich dann in Auftrag gegeben.
    Wenige Stunden später rief mich die Dame wieder an und teilte mir mit, daß eine vorzeitige
    Ablösung nicht möglich sei.
    Ist das so ?
    Das Darlehn haben wir Anfang 2015 abgeschlossen.
    Anbei auch zwei Ausschnitte des Darlehns.


    Über eure Antworten würde ich mich freuen.


    SG

  • Bei dem Standard-Kredit (Konsum oder Auto) gilt das meines Wissens auch.


    Bei Immobilienkrediten kann es sich anders verhalten. (Die Laufzeit ist dort ja in der Regel deutlich länger.)


    @Anika S. kann ein Experte da vielleicht kurz etwas zu sagen? :saint:

  • Hallo! Hier die Antwort aus der Redaktion:



    "Ob ein sog. berechtigten Interesse (und damit ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt), hängt von Ihren individuellen Situation ab. Wir würden Ihnen in jedem Fall empfehlen, sich bei dieser Bewertung nicht auf die Aussage der Sparkasse/Bank zu verlassen, sondern sich persönlich von dritter Stelle beraten zu lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale oder im Zuge einer Erstberatung bei einem Fachanwalt. Sollte dabei herauskommen, dass eine Kündigung gegen Vorfälligkeitsentschädigung doch möglich ist, sollten Sie dies der Sparkasse darlegen und im nächsten Schritt die Berechnung, die Ihnen der Sparkasse ggf. dann übersendet, überprüfen lassen."