Aktien-Verlusttopf mit Vorabpauschale auf Fondsgewinne verrechnen?

  • Hallo an die Finanzexperten hier :)
    Ich bräuchte Hilfe bei folgendem Problem:


    Nachdem ich vor einigen Jahren große Aktienverluste erlitten habe (vor allem mit Reiseveranstalter-Aktion während des Aufstiegs des IS) habe ich mich komplett aus Aktien zurückgezogen und einen Verlustverrechnungstopf Aktien von knapp 15.0000 Euro aufgebaut :!:


    Vor 2 Jahren habe ich dann angefangen als langfristige Geldanlage einen ETF auf den MSCI World zu besparen, in dem festen glauben, dass spätere Gewinne in Form der neuen Vorabpauschale mit meinem Verlusttopf verrechnet werden würden, sodass ich im Laufe der Jahre meine damaligen Verluste ausgleichen kann.


    Nun habe ich gelesen, dass das gar nicht möglich ist, da Gewinne aus Geschäften mit Fonds (Kategorie "sonstiges") nicht mit Verluste aus Aktiengeschäften (Kategorie "Aktien") verrechnet werden können.


    Stimmt das?
    Wenn ja, was habe ich dann überhaupt für Möglichkeiten meinen damaligen Aktienverlust auszugleichen? Müsste ich wieder mit Aktiengeschäften anfangen in der Hoffnung auf Gewinne, die dann mit den alten Verlusten verrechnet werden könnten?


    Gibt es eine andere Möglichkeit die Gewinne aus meinem Fondsparplan mit den alten Aktienverlusten zu verrechnen?


    Bin für jede Hilfe und Erklärung sehr dankbar ^^

  • Genau, Aktienverlust können nur mit Aktiengewinne verrechnet werden.


    In der Anlagestrategie ETFs und Dividendenaktien meiden oder Dividendenaktien erst nach dem Ex-Tag kaufen.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Vielen Dank für die Antwort!
    Da ich wie bereits erwähnt mit reinen Aktien eigentlich gar nichts mehr machen wollte ist es umso frustrierender, dass sich der Fiskus jedes Jahr über die Vorabpauschale Steuern aus meinem Fond krallt. Da kann ich wohl nur drauf hoffen dass sich das Steuerrecht in der Zukunft wieder ändert :(

  • Das problematische Recht gilt so schon länger, wurde durch den aktuellen SPD Finanzminister nur verschärft (Verlustverrechnung 10 TEUR) und soll weiter verschlechtert werden (Finanztransaktionssteuer).

  • Das problematische Recht gilt so schon länger, wurde durch den aktuellen SPD Finanzminister nur verschärft (Verlustverrechnung 10 TEUR) und soll weiter verschlechtert werden (Finanztransaktionssteuer).


    Die Verschärfung gilt nur für Totalverluste (und ab nächstem Jahr auch für Termingeschäfte).


    Für ganz normale Veräußerungsverluste (mit Nicht-Termingeschäften) ändert sich nichts.