Entnahme von Kapital aus Riester-Vertrag zur Darlehenstilgung (Wohnriester)

  • Hallo liebe Community,
    ich bin schon einige Zeit reger Mitleser in dem Forum, und habe nun doch auch mal ein Anliegen, bei dem ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.


    Seit 2009 bespare ich einen Riestervertrag, die HVB Aktiv Rente, eine fondsgebundene Rentenversicherung. Als Zulagen erhalte ich die für mich, sowie die 600€ für unsere zwei Kinder.


    Durch die eher negative Berichterstattung über den Riester und die eher schleppende Entwicklung des gebildeten Kapitals bin ich verunsichert, ob die Riester-Entscheidung damals so die richtige war. Ich hatte mich damals auch noch nicht so wirklich mit Finanzdingen beschäftigt. Das kam erst, seit ich Finanztip gefunden hatte :)


    Als ich mir jetzt nochmal den Vertrag angeschaut habe, ist mir zum ersten Mal bewusst geworden, dass es eine Rentengarantiezeit von nur 10 Jahren gibt. Die bisher garantierte Rente aus dem aktuellen Garantieguthaben (im Jahre 2043) würde aber bei 0% Verzinsung für 22 Jahre reichen. Das heißt, ich müsste schon 89 Jahre alt werden, damit ich das Garantieguthaben (bei 0% Verzinsung) aufbrauche, um irgendetwas von dem Vertrag zu haben. Bei meinem (ja nicht unrealistischem) Tod zwischen 77 und 89 streicht die Versicherung also trotz der enormen sowieso schon bezahlten Kosten auch noch den Rest des Guthabens ein.


    Oder mache ich hier einen Denkfehler?


    So kam in mir die Frage auf, ob ich das Kapital nicht anders verwenden kann, so dass ich es wirklich komplett nutze und nicht eventuell auch noch teilweise der Versicherung in den Hals werfe, und bin auf den Wohnriester gestoßen, und die entsprechenden Artikel bei Finanztip dazu. Da habe ich aber noch Fragen zu:


    Wir bewohnen ein selbst genutztes Haus, und es läuft noch eine Finanzierung.


    Sollte ich den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und das bisherige Kapital dazu verwenden, die jährlich möglichen Sondertilgungen (3.500€) zu bezahlen?


    Geht das überhaupt (in dem Finanztip-Artikel wird nur gesagt, dass man das Kapital im Moment des Kaufes, sowie zu Beginn der Auszahlphase für Wohnriester-Zwecke nutzen kann (oder ich habe das falsch verstanden). Zu Beginn der Auszahlphase läuft unser Immobiliendarlehen aber gar nicht mehr.).


    Und macht das überhaupt Sinn? Oder verschaffe ich mir dadurch nur noch mehr Nachteile?


    Ich danke Euch schon einmal für Eure kompetenten Antworten.

  • Hallo.


    Das Guthaben aus einem (schlechten) Riestervertrag kann man in einen anderen (hoffentlich besseren) Vertrag übertragen. Das könnte auch ein Wohnriester sein.


    Eine andere Möglichkeit wäre die schädliche Verwendung, dann müssten die Zulagen zurückgezahlt werden und der Rest des Guthabens könnte frei verwendet werden.


    Die beiden Varianten würde ich nebeneinander legen und dann schauen, was Sinn macht.


    Zu den Berechnungen der späteren Rente muss man noch sagen, dass es einen Unterschied macht, ob die Rente dynamisch ist oder nicht. Außerdem können ja 30% bei Beginn der Rentenphase auf einen Schlag ausgezahlt werden. Das würde sich ebenfalls bemerkbar machen.

  • Hallo,
    danke schon einmal.


    Das Übertragen ist aber doch wieder erneut mit Abschluss- und Vertriebskosten verbunden, oder?


    Kann ich das Geld nicht aus dem bestehenden Vertrag nehmen?


    Und ist das überhaupt mehrere Male (jedes Jahr für die Sondertilgung) sowie generell während der Ansparphase möglich?


    Gruß

  • Das geht soweit ich weiß nicht. Früher (in der Anfangsphase von Riester) gab es eine solche Regelung. Die ist aber meines Wissens mit der Einführung von Wohnriester eingestampft worden.


    Die Nebenkosten sind von Vertrag zu Vertrag verschieden. Ein wenig wird aber wohl immer anfallen.