Berufsunfähigkeitsversicherung - Ausschlussklausel als Joker für die Versicherung?

  • Hallo zusammen,


    ich plane eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mit einem Honorar-Berater habe ich auch schon einige Angebote verglichen.


    Generell bin ich gesund aber in den Gesundheitsfragen wurde u.A. nach Schuppenflechte gefragt. Ich hatte mal für eine Weile eine völlig unproblematische Schuppenflechte auf der Kopfhaut, die ich ehrlicherweise im Fragebogen für die Risikovoranfrage angegeben habe.
    Alle angefragten Versicherungen sind bereit mich zu versichern, insofern eine Ausschlussklausel für Schuppenflechte (Psoriasis) aufgenommen wird. Konkret lautet die Formulierung so:


    "Leistungsausschluss für die Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherung

    Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert:

    Psoriasis einschließlich eventuell eintretender Folgen."


    Mit Ausschluss von Psoriasis habe ich keine Probleme. Was mir mehr Sorgen macht, ist die Erweiterung "einschließlich eventuell eintretender Folgen".


    Suche ich nach möglichen Folgen von Psoriasis, erhalte ich u.A. folgende Liste:


    • Bluthochdruck
    • Gelenkentzündungen
    • Depressionen
    • Schlaganfall
    • Herzinfarkt

    Mit dem Ausschluss dieser Erkrankungen brauche ich als Büro-Mensch keine BU-Versicherung abzuschließen und lege das Geld lieber an die Seite.
    Auf Nachfrage bei einer der Verischerungen, ob denn z.B. Herzinfarkt und Schlaganfall auch ausgeschlossen sein, heißt es:
    "Der Versicherer muss bei einer BU infolge durch Psoriasis bedingter Depression, Schlaganfall etc jedoch den kausalen Zusammenhang nachweisen"


    Meine Frage lautet nun:
    Kann sich die Versicherung im Leistungsfall ein Gutachten erstellen lassen, dass jede der aufgeführten Erkrankungen in kausalen Zusammenhang mit der Schuppenflechte stellt und so die Leistung verweigern?
    Muss ich mir dieselben Sorgen machen, wenn sich der Ausschluss nur auf Psoriasis bezieht (und nicht explizit auf mögliche Folgeerkrankungen)?

  • Hallo.


    Dass die Versicherung nicht nur ein Krankheitsbild ausschließen will, sondern auch die möglichen Folgen, ist nicht überraschend.


    Die Gefahr, dass sich die Versicherung versucht aus der Leistungspflicht "herauszumogeln", besteht tatsächlich.
    Allerdings muss es nicht so kommen.


    Falls es doch so kommt, dann wird es wohl auf einen (längeren) Rechtsstreit mit Gutachten und Gegengutachten hinauslaufen.


    Ein Gefälligkeitsgutachten auf Zuruf hätte nicht zwingend Bestand, wenn es vor Gericht geht.


    Vielleicht wäre an der Stelle eingehendere Beratung angezeigt.


    Hat der Berater zu dem Thema nichts gesagt?

  • Vielen Dank für die Einschätzung.

    Falls es doch so kommt, dann wird es wohl auf einen (längeren) Rechtsstreit mit Gutachten und Gegengutachten hinauslaufen.

    Das habe ich befürchtet. Da ist man schon so krank, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und dann darf man noch einen existenzbedrohenden Rechtsstreit gegen die Versicherungsgesellschaft führen.


    In jedem Fall sollte ich mir besser eine zusätzliche Bar-Reserve für mindestens 24 Monate schaffen, um während eines längeren BU-Rechtsstreits nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.



    Hat der Berater zu dem Thema nichts gesagt?

    Er versteht meine Bedenken und hat weitere Risikovoranfragen bei Versicherungsgesellschaften gestellt, die ich im Tarifvergleich nicht favorisiert habe.
    Eine Gesellschaft schrieb in die Ausschlussklausel lediglich " Berufsunfähigkeit infolge Psoriasis". Ist diese Formulierung für mich sicherer? Kann ich davon ausgehen, dass die Versicherung bei dieser Ausschlussklause nach einem Schlaganfall definitiv zahlt?

  • Hm, als 100%ig sicher würde ich die Aussage auch nicht ansehen.
    Es gibt bestimmt Juristen, die eine enge Kausalkette zwischen Grunderkrankung und Akut-Diagnose sehen (wollen). :/


    Das wird der Berater wahrscheinlich besser einschätzen können.

  • Servus,
    ich habe genau den selben Ausschluss bei mir in der BU. In diesem Zusammenhang hat mir mein Versicherungsberater erklärt, dass die Versicherung wohl in der Regel die Kausalkette nicht wird beweisen können. So würden beispielsweise bei einem Infarkt idR auch weitere Auslöser/ Risikofaktoren bestehen.


    Ich habe im Nachgang glücklicherweise noch eine BU ohne Gesundheitsfragen über meinen Arbeitgeber abschließen können und habe hierdurch das Risiko eines „Totalausfalls“ der BU-Versicherung minimiert.

  • Danke für den Erfahrungsbericht!
    Als Mensch mit Affinität zur Wissenschaft halte ich den Nachweis der Kausalität bei möglichen Folgeerkrankungen auch für schwierig bis unmöglich. Allerdings können sich die Ansichten von Juristen und Wissenschaftlern auch gerne mal unterscheiden.


    Inzwischen hat tatsächlich ein Versicherer nach der Risikovoranfrage keinen Leistungsausschluss vorgesehen. Damit hat sich die Frage nach dem richtigen Versicherer und der für mich idealsten Formulierung der Ausschlussklausel erledigt ;)


    Meine Empfehlung an diejenigen, die gerade selbst auf der Suche nach einer BU-Versicherung sind, lautet daher:
    Vergleicht nicht nur Tarife, sondern macht auch Risikovoranfragen bei allen infrage kommenden Versicherern.

  • Hallo, ich habe auch letztes Jahr zwei BU-Versicherungen neu verhandelt.
    Nach meinen Recherchen bei Finanztipp ist folgendes relevant:
    - Du musst nur Erkrankungen angeben, bei denen du in den letzten 5 Jahren in Behandlung warst.
    - Relevant für die Versicherung sind nur Erkrankungen, für die du in der Vergangenheit eine längere oder häufige AU-Bescheinigung hattest.


    Generell haben BU-Versicherungen einen großen Spielraum. Wir konnten bei beiden Versicherungen Ausschlüsse "raus verhandeln" (eine Allergie hatte sich seit vielen Jahren nicht mehr gezeigt) und Beiträge senken. Das hängt natürlich davon ab, ob du Bestandskunde bist oder Neukunde.

  • Nach meinen Recherchen bei Finanztipp ist folgendes relevant:
    - Du musst nur Erkrankungen angeben, bei denen du in den letzten 5 Jahren in Behandlung warst.
    - Relevant für die Versicherung sind nur Erkrankungen, für die du in der Vergangenheit eine längere oder häufige AU-Bescheinigung hattest.
    .

    Relevant ist, wonach der Versicherer fragt!


    Das beginnt bei Beruf und Tätigkeit, geht über geplante Auslandsaufenthalte, Hobbys bis zu der Frage von Erkrankungen!


    Jede gestellte Frage ist vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten!


    Eine Begrenzung auf längere Arbeitsunfähigkeiten kann es ggf. geben (bAV, Rahmenverträge, Sonderkonzepte oder DOE) - dann wird aber auch explizit nur oder auch danach gefragt!


    Wie kann man solche Aussagen treffen? Das ist verheerend!

  • Jetzt mal locker bleiben. Niemand sollte FALSCHE Angaben machen.
    Aber nicht jede Information ist relevant. Die Allianz zum Beispiel schreibt:


    (...) Bei den Gesundheitsfragen geht es meistens nur um die letzten Jahre. Für ambulant behandelte Krankheiten, Beschwerden und Arztbesuche betrachten wir nur die vergangenen fünf Jahre. Bei Operationen und stationären Klinikaufenthalten sind es nur zehn Jahre. Viele Vorerkrankungen spielen also keine Rolle mehr, wenn sie längere Zeit zurückliegen. (...)


    https://www.allianz.de/vorsorg…g/ohne-gesundheitsfragen/


    Im Zweifelsfall die VERSICHERUNG fragen, und nicht den MAKLER. Das rät auch Saidi:

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  • Ich bin locker:


    >>Relevant für die Versicherung sind nur Erkrankungen, für die du in der Vergangenheit eine längere oder häufige AU-Bescheinigung hattest.<<


    Das ist FALSCH!


    Was Saidi so alles empfiehlt - seine Meinung ist für mich fachlich in diesem Bereich auch irrelevant!


    Wer täglich Urteile und Klageschriften liest, der weiß was relevant ist!


    Das die Fragestellung oft zeitlich eingeschränkt ist, also die letzten 3, 5 oder 10 Jahre ist bekannt und ändert nichts an meiner Aussage: >>Jede gestellte Frage ist vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten!<<