Hallo zusammen,
ich plane eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mit einem Honorar-Berater habe ich auch schon einige Angebote verglichen.
Generell bin ich gesund aber in den Gesundheitsfragen wurde u.A. nach Schuppenflechte gefragt. Ich hatte mal für eine Weile eine völlig unproblematische Schuppenflechte auf der Kopfhaut, die ich ehrlicherweise im Fragebogen für die Risikovoranfrage angegeben habe.
Alle angefragten Versicherungen sind bereit mich zu versichern, insofern eine Ausschlussklausel für Schuppenflechte (Psoriasis) aufgenommen wird. Konkret lautet die Formulierung so:
"Leistungsausschluss für die Berufsunfähigkeits(-Zusatz)versicherung
Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert:
Psoriasis einschließlich eventuell eintretender Folgen."
Mit Ausschluss von Psoriasis habe ich keine Probleme. Was mir mehr Sorgen macht, ist die Erweiterung "einschließlich eventuell eintretender Folgen".
Suche ich nach möglichen Folgen von Psoriasis, erhalte ich u.A. folgende Liste:
- Bluthochdruck
- Gelenkentzündungen
- Depressionen
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
Mit dem Ausschluss dieser Erkrankungen brauche ich als Büro-Mensch keine BU-Versicherung abzuschließen und lege das Geld lieber an die Seite.
Auf Nachfrage bei einer der Verischerungen, ob denn z.B. Herzinfarkt und Schlaganfall auch ausgeschlossen sein, heißt es:
"Der Versicherer muss bei einer BU infolge durch Psoriasis bedingter Depression, Schlaganfall etc jedoch den kausalen Zusammenhang nachweisen"
Meine Frage lautet nun:
Kann sich die Versicherung im Leistungsfall ein Gutachten erstellen lassen, dass jede der aufgeführten Erkrankungen in kausalen Zusammenhang mit der Schuppenflechte stellt und so die Leistung verweigern?
Muss ich mir dieselben Sorgen machen, wenn sich der Ausschluss nur auf Psoriasis bezieht (und nicht explizit auf mögliche Folgeerkrankungen)?