Wechsel in die GKV möglich? - Wenn ja, wann?

  • Hallo zusammen,


    nehmen wir folgende Annahme an:


    -Arbeitnehmer ist Mitglied in der PKV (aktuell 1.2.)
    -Aufhebungsvereinbarung wird für die Zukunft vereinbart (Annahme 30.09.) :/
    -gleichzeitig wird ihm eine unwiderrufliche Freistellung in der Zukunft angeboten (Annahme 30.06.)


    Meines Erachtens gilt und muss sich der Arbeitnehmer zu Beginn der Freistellung arbeitslos melden. Fraglich jedoch ist, wann der Arbeitnehmer in die GKV (sofern er es denn wünscht, Annahme er wünscht es) wechseln kann. Muss er hierfür tatsächlich arbeitslos sein oder reicht bereits der Umstand, dass er noch keine Anschlussstelle hat, um zu wechseln. Fraglich ist für mich auch, zu welchem Termin er wechseln kann.


    Leider ist hierzu im Internet nichts zu finden. Könnt Ihr mir weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus :)
    Ricola