Ich als Geschäftsführender Gesellschafter möchte mir im 1. Jahr der Gründungsphase kein Gehalt auszahlen, dafür aber Betreuungskosten für die Kita meines Kinds (steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss). Kann ich das im Geschäftsführervertrag vereinbaren, oder ist das steuerrechtlich kritisch zu sehen?
Oder muss ich mir dazu ein Mindestgehalt auszahlen lassen? falls ja, wie hoch ist dieser?
Tausend Dank im Voraus für eine aussagekräftige Antwort.
Viele Grüße
Hamu