Geschäftsführender Gesellschafter - Kein Gehalt, dafür Betreuungskosten

  • Ich als Geschäftsführender Gesellschafter möchte mir im 1. Jahr der Gründungsphase kein Gehalt auszahlen, dafür aber Betreuungskosten für die Kita meines Kinds (steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss). Kann ich das im Geschäftsführervertrag vereinbaren, oder ist das steuerrechtlich kritisch zu sehen?


    Oder muss ich mir dazu ein Mindestgehalt auszahlen lassen? falls ja, wie hoch ist dieser?


    Tausend Dank im Voraus für eine aussagekräftige Antwort.


    Viele Grüße
    Hamu

  • Hallo.


    Mein letzter Stand ist, dass der Zuschuss für Kinderbetreuungskosten nur sv- und steuerfrei gewährt werden kann, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt geleistet wird.


    Aber ein derartiges Konstrukt wie angedeutet sollte man besser nicht auf einen Zuruf aus der Community gründen. Ein Steuerberater ist berufshaftpflichtversichert, daher kann der dazu auch beraten.


    Viel Erfolg.

  • Mein Steuerberater ist sich bei dem Thema nicht sicher. Die Frage ist, wie viel Gehalt man beziehen muss, damit es gerechtfertigt ist, Betreuungsgehalt als Gehaltsextra zu erhalten.

  • Mein Steuerberater ist sich bei dem Thema nicht sicher. Die Frage ist, wie viel Gehalt man beziehen muss, damit es gerechtfertigt ist, Betreuungsgehalt als Gehaltsextra zu erhalten.

    Jetzt bin ich nicht sicher, ob Sie den richtigen Steuerberater haben...


    Die Gehaltsfindung bei einem GGF gehört zu den Kernthemen der steuerlichen Gestaltungsberatung! Wichtig ist der Fremdvergleich ausgehend von der Frage: "Würde ein fremder Dritter für diese Geschäftsführungstätigkeit mit den gleichen Konditionen entlohnt werden?".


    Meist geht es jedoch darum, dass GGF-Gehalt nach oben zu begrenzen. Bei Ihnen ist es umgekehrt: Sie wollen für umsonst für Ihre Firma arbeiten. Das ist schon einmal ungewöhnlich - wenngleich auch zulässig. Steuerlich ist es eine Einlage, die Sie als Gesellschafter leisten. Eigentlich müssten Sie den Geldwert dieser Einlage sogar irgendwie erfassen und bewerten. Fragen Sie mal einen Steuerberater (vielleicht nicht gerade den Ihren...).


    Sie wollen (oder können) sich kein Gehalt zahlen, gleichzeitig wollen Sie jedoch das Privileg der Arbeitnehmer nutzen, dass der Arbeitgeber die Kinderbetreuungskosten steuerfrei erstattet. Das beißt sich. Die Gefahr, dass ein Betriebsprüfer Ihnen diese Konstruktion als Gestaltungsmißbrauch (§ 42 AO) streichen wird, sehe ich als sehr hoch an.


    Also: entweder zahlen Sie sich ein fremdübliches Gehalt und genießen die Steuervorteile der Erstattung von Kinderbetreuungskosten. Oder Sie zahlen sich kein Gehalt und zahlen die Kita-Gebühren aus der privaten Tasche.