PKV im Rentenalter - besondere Frage

  • Guten Abend,
    ein Thema beschäftigt mich derzeit: ich diskutierte kürzlich mit Kollegen über Vor- und Nachteile der PKV und GKV sowie Möglichkeiten des Wechsels von PKV in die GKV. Ein Kollege hat dann folgende Behauptung aufgestellt, die ich im Netz zwar recherchiert habe, jedoch keine Ergebnisse erhalten hab. Und zwar wurde behauptet, dass ein langjähriger PKV Patient zwar unter bestimmten Voraussetzungen (Wechsel vor 55 wenn Einkommen plötzlich unter der Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitslosigkeit etc etc) in die gesetzliche Versicherung wechseln kann, jedoch bei Renten-Eintritt 'automatisch' wieder privat Versichert sein wird. Die Begründung war in diesem Fall: man kann ja nicht sein halbes Leben oder länger privat versichert sein und dann ein paar Jahre vor Renteneintritt der gesetzlichen Kasse auf der Tasche liegen.
    Das hatte ich noch nie zuvor gehört. Stimmt das???? ;(
    schönen Abend und viele Grüße

  • Hallo.


    Da ist etwas durcheinander geraten.


    Wenn man "kurz vor knapp" aus der pKV zurück in die gKV wechselt, dann wird man wahrscheinlich im Rentenbezug die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllen, wäre somit nicht über die Rente krankenversichert und müsste sich anderweitig krankenversichern. Das könnte die pKV sein, wird aber regelmäßig auf die gKV hinauslaufen, jedoch als freiwilliges Mitglied (mit all' den Konsequenzen, die das mit sich bringt).


    Im Zweifel die Homepage der DRV ansteuern und "R0815" in die Suchmaske eintippen. Da wird eine nette Zusammenfassung geboten.

  • danke schön für die Antwort, ich werde mich auf der Webseite mal einlesen da mich das alles etwas verwirrt :) Schönes Wochenende und viele Grüße

  • Ich zitiere aus der DRV:
    'Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen auf Dauer versicherungsfrei und somit von der KVdR ausgeschlossen, wenn sie nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.'


    kann mir das bitte mal jemand mit verständlichen Worten erklären?! ;(

  • Wenn jemand mit 63 in Rente geht und seit Jahren privat krankenversichert ist, kann dieser jemand nicht in die KVdR fallen, selbst wenn er (z. B. wegen der Anrechnung mehrerer Kinder) die Voraussetzungen der KVdR erfüllt.


    Grundsätzlich würde Versicherungspflicht gem. Paragraph 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V eintreten, aber aufgrund von Paragraph 6 Absatz 3a SGB V besteht in der Konstellation Versicherungsfreiheit.


    Nach 55 wird es somit schwierig bis unmöglich, zurück in die gKV zu wechseln, bzw. es gibt viele Punkte zu beachten.