Hallo zusammen,
folgende Konstellation:
- Vater, Mutter, Kind sind in einem (!) Vertrag bei einer PKV, auf den Vater lautend.
- Vater und Mutter sind erwerbstätig (zufällig bei demselben AG), jeweils über JAEG.
- AG zahlt den Anteil der Mutter für ihr eigenes Arbeitsverhältnis (Vertrag lautet auf Vater, steht auch so auf der AG-Bescheinigung der PKV).
- AG-Anteil von Vater und Mutter sind fast "ausgeschöpft" durch ihre eigene PKV, es schafft also keiner von beiden, das Kind noch komplett bei sich "unterzubringen".
- In Summe, d. h. mit Kind, liegen die PKV-Kosten mehr als das doppelte über dem maximal möglichen AG-Anteil von beiden zusammen.
Ist es nun möglich und erlaubt, dass beide das Kind angeben und somit jeweils den max. möglichen AG-Anteil erhalten?
(Rein logisch betrachtet: Die Eltern würden dadurch ja nicht "zuviel" AG-Anteil erhalten, weil die Gesamtkosten immer noch mehr als Doppelte des max. möglichen AG-Anteils von beiden betragen. Sie hätten einfach beide bestmöglich ihre AG-Anteile für ihr Kind eingesetzt, ist ja auch ihr "gemeinsames" Kind und nicht das von einem allein. Ansonsten wäre die Lösung nur, dass es für das Kind kaum AG-Anteil gibt oder dass einer seinen Verischerungsschutz senken muss, um einen spürbareren AG-Anteil fürs Kind zu erhalten.)
Herzlichen Dank für Euren Input!